Mehr als die Hälfte der Inkassoforderungen unberechtigt?

Mehr als die Hälfte der Inkassoforderungen unberechtigt?
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Die Verbraucherschutzzentralen in Deutschland schlagen Alarm. Es wurden in diesem Jahr über 1400 Fälle von Inkassoforderungen untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass nur jede 7. Inkassoforderung berechtigt gewesen sein soll.

Die Zahlen sollten Verbraucher aufhorchen lassen: Laut einer aktuellen und bundesweiten Aktion der Verbraucherzentralen ist jede zweite Inkassoforderung nicht berechtigt. Insgesamt 1.413 Inkassoforderungen wurden zwischen Mai und August erfasst und untersucht. Stephan Tietz, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern sagt, dass „gerade die hohe Zahl unberechtigter Forderungen zeigt, dass Verbraucher Rechnungen von Inkassodiensten stets hinterfragen und sorgfältig prüfen sollten“. Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1812680A.html

Post von einem Inkassobüro – was tun?

Ein Großteil der Forderungen geht von Telekommunikationsanbietern aus. Auch Anbieter von E-Mail-Diensten, Dating-Portalen und Gewinnspielen oder Internetangebote machen Ansprüche geltend. Jedoch ist bei mehr als der Hälfte der Forderungen keinerlei Vertragsgrundlage vorhanden. Es ist auch keine Pflicht eines Inkassounternehmens die eingetriebenen Ansprüche auf Richtigkeit zu prüfen. Demzufolge werden nicht wenige standardisierte Zahlungsaufforderungen mit übertrieben hohen Gebühren an Schuldner versandt. Selbst kleinste Beträge aus Telekommunikationsverträgen werden durch überhöhte Inkassogebühren eine teure Angelegenheit.

In einem Teil der untersuchten Forderungen fanden sich Drohungen gegenüber den Verbrauchern. So wird in einer Zahlungsaufforderung nicht selten mit Strafanzeigen, Zwangsvollstreckungen und Einträgen in die Schufa gedroht. Aus der Angst heraus zahlen die Betroffenen, obwohl die Forderungen unter Umständen nicht berechtigt sind. In solchen Fällen ist von einer Zahlung (auch in Raten!) abzuraten, da dies einem Schuldanerkenntnis gleichkommt.

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Seit dem 1. November 2014 gibt es neue Regelungen für Inkassounternehmen, welche mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft traten. Auch wenn es bislang positive Wirkung zeigte, fehlt immer noch politischer Handlungsbedarf. Ein Vorschlag der Verbraucherzentralen wäre ein verbindliches Muster mit dementsprechenden Pflichtinformationen, damit Verbraucher etwaige Forderungen leichter prüfen und einordnen können. Auch wäre eine gesetzliche Regelungen und Staffelung der Inkassogebühren vonnöten, um übertriebenen Forderungshöhen einen Riegel vorzuschieben.

Checkliste und Tipps zum richtigen Vorgehen

- Senden Sie alle Schreiben grundsätzlich per Einschreiben – so haben Sie einen Nachweis

- Zahlen Sie die Forderung nicht ungeprüft oder leiten Ratenzahlungen für die Gesamtforderung in die Wege. Das würde bedeuten, dass Sie die Forderungssumme in der Form anerkennen

- Nutzen Sie die Online-Suche beim Rechtsdienstleistungsregister. Dort nicht eingetragene Unternehmen sind nicht berechtigt, Forderungen in Deutschland zu stellen

- Sollten Sie beim Auftraggeber der Inkassofirma Widerspruch wegen unbegründeter Rechnungen eingelegt haben, müssen Sie keine Inkassogebühren zahlen – achten Sie auch dabei auf dementsprechende Nachweise

- Ist die Forderung unbegründet und überhöht? Suchen Sie sich Hilfe bei Anlaufstellen, die sich mit Inkassoschreiben auskennen.

Autor:

Aline Krause aus Essen-Süd

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