Stadt hat erste neue Schilder anbringen lassen
Grünpfeil für Radfahrer
In Rüttenscheid an der Kreuzung Rüttenscheider Straße/ Kahrstraße/ Witteringstraße wurden die ersten vier Schilder zur neuen Grünpfeilregelung für das Rechtsabbiegen von Radfahrer angebracht.
Grundlage für das neue Verkehrszeichen 721 ist ein Pilotversuch, der im Jahr 2019 von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) initiiert wurde, um die Grünpfeilregelung für das Rechtsabbiegen des Radverkehrs zu untersuchen. Die daraus resultierenden Erfahrungen und Untersuchungsergebnisse führten dazu, dass das neue Verkehrszeichen in die StVO-Novelle 2020 aufgenommen wurde. Die Stadt informiert:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hatte sich im April dafür ausgesprochen, dass diese neue Beschilderung auch in Essen umgesetzt werden soll. Für die Auswahl möglicher Standorte hatte die Stadtverwaltung Essen zunächst alle Ampelkreuzungen des Radhauptrouten- sowie Ergänzungsnetzes dahingehend geprüft, ob der Einsatz des Verkehrszeichens infrage käme. Gemäß der Kriterien des Erlasses des Ministeriums für Verkehr NRW zur StVO-Novelle sowie weiterer zuvor definierter Kriterien wurden zunächst 16 Kreuzungen ausgewählt, an denen die neue Beschilderung nun zum Einsatz kommt.
Weitere Kreuzungen werden geprüft
Neben den Beschilderungen an der Kreuzung Rüttenscheider Straße/Kahrstraße/Witteringstraße wird das Verkehrszeichen zeitnah unter anderem auch an der Kreuzung Goldschmidtstraße/ Herkulesstraße/ Engelbertstraße im Ostviertel oder Altenessener Straße/ Hövelstraße/ Lierfeldstraße in Altenessen Süd angebracht. Nach Einführung der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wird die Anordnung weiterer Grünpfeilregelung an Kreuzungen geprüft.
Aktuelle Verkehrslage
Alle Standorte sowie die Details zu den zugrundeliegenden Kriterien können den Unterlagen des Amtes für Straßen und Verkehr im Ratsinformationssystem entnommen werden.
Sobald die neuen Beschilderungen angebracht sind, dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer an Verkehrsampeln der entsprechenden Kreuzungen auch dann rechts abbiegen, wenn diese rot sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die aktuelle Verkehrslage ein Abbiegen zulässt und dass an der Haltelinie zunächst gestoppt sowie Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, wie querende Fußgängerinnen und Fußgänger genommen wird.
Autor:Lokalkompass Essen-Süd aus Essen-Süd |
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