Schulunterricht durch Betreuung der Eltern
Elternkrankschreibung so funktioniert das
Elternkrankschreibung so funktioniert das.
Die Schulen bleiben in NRW zunächst bis zum 31.01.2021 geschlossen.
Zum Teil gibt es in den Schulen eine Notbetreuung.
Allerdings werden dort nur die Kinder betreut, während die Eltern ihrer Arbeit nachgehen.
Es wird kein Unterricht oder Hausaufgaben gemacht.
Das müssen die Eltern dann noch nach dem Feierabend erledigen.
Nun gibt es aber die Möglichkeit, sich für die Betreuung des Kindes / Kinder Krankschreiben zu lassen.
Das geht ganz einfach, den Kinderarzt anrufen, der unterzeichnet ein Formular, das dann an die Krankenkasse geht. Die übernimmt dann die Lohnzahlung.
Den Arbeitgeber muss man natürlich auch noch informieren.
So kann man dann zumindest einen Schulunterricht mit Aufgabenblätter oder der Anton App durchführen.
Jeder Elternteil darf für die Betreuung des kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen, dass ist der gesetzliche Anspruch. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, das heißt 20 Tage. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es dann allerdings eine Obergrenze: Diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.
Autor:Thomas Umbehaue aus Essen-Süd | |
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