Bürgerservice des NRW-Justizportals hilft bei Fragen zur Vorsorgevollmacht
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- Ratsuchende können sich telefonisch melden.
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Ehemann und Vater von zwei Kindern, 38 Jahre, Unfall, Wachkoma - der Fall, den sich die Ehefrau nicht vorstellen konnte. Jetzt muss viel geregelt werden, aber sie darf das nicht! Die rechtlichen Angelegenheiten ihres Ehemannes darf sie nämlich nur regeln, wenn ihr Mann rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilt hat.
Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man ganz einfach diese Vollmacht erstellt, erfahren Sie am Telefon. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, 1. März 2018, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen unter 0211/837-1915.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrweingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: 0211/837-1937.
Autor:Lokalkompass Essen-Süd aus Essen-Süd |
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