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Britin klagt auf Gewinnbeteiligung

Tippgemeinschaft räumte den Jackpot ab, aber die Arbeitskollegin wird nicht beteiligt. Jetzt geht’s vor den Kadi

Viele Menschen spielen Lotterien wie Eurojackpot oder Lotto 6aus49 und häufig tippen die Spieler alleine für sich, um den ganz großen Gewinn zu erzielen. Speziell unter Arbeitskollegen oder in Sportvereinen werden aber auch gerne Tippgemeinschaften gebildet. Das kann manchmal zu Ärger führen, wenn zum Beispiel der große Jackpot geknackt, aber die Teilnahmebedingungen vorher nicht klar geregelt waren. Wenn man sich aber an bestimmte Regeln hält, kann das Spielen in Tippgemeinschaften das Spielerlebnis noch verschönern.
Ein Fall sorgt aktuell in Großbritannien für Aufregung: Eine Britin verklagt ihre Arbeitskollegen, die in einer Lotterie 28,8 Millionen Pfund (umgerechnet 33 Mio. Euro) gewonnen haben. Normalerweise gehört die 31-Jährige auch zu der Tippgemeinschaft, doch ausgerechnet in der Woche, wo diese den Jackpot-Gewinn einstreichen konnte, war sie krank. Ein Sprichwort sagt: „Beim Geld hört die Freundschaft auf“ und dies gilt wohl auch für diese britische Tippgemeinschaft. Die Gruppe, die aus insgesamt zehn Gewinnern besteht, hat jedenfalls beschlossen, die sonst teilnehmende Britin nicht an dem Lotteriegewinn zu beteiligen.
Ein solcher Ärger lässt sich in Deutschland vermeiden. Die staatlichen Lotteriegesellschaften in den einzelnen Bundesländern bieten speziell für Tippgemeinschaften entsprechende Vertragsmuster an, die alle wichtigen Aspekte der Teilnahme und für den Gewinnfall regeln. So lässt sich dann auch entspannt gemeinsam auf den „11 Millionen schweren Eurojackpot“ am morgigen Freitag tippen.

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