Branchenbuch-Abzocke: Die Tricks der Abzocker
Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige sind im Visier von Branchenbuch-Abzockern, die mit überwiegend nutzlosen Einträgen in Online-Verzeichnisse Kasse machen wollen. So nehmen die Betreiber von Branchenbüchern Kontakt mit Unternehmern auf, um Ihnen einen meist maßlos überteuerten Vertrag aufzuschwatzen. Bevor die Abzockfalle zuschnappt, sollten sich Betriebsinhaber informieren.
Teure Dienstleistung ohne wirkliche Leistung
Ein Beispiel aus dem wahren Leben: Frau N. betreibt einen kleinen Friseursalon in der Essener Innenstadt. Sie hat als Selbständige alle Hände voll zu tun, aber meistert die anfallenden Aufgaben ebenso wie die Organisation samt der Pflichten einer Geschäftsführung. Eines Tages erhält Frau N. einen Anruf von einem Mitarbeiter eines Branchenbuchs. Dieser versichert ihr, dass sie vor geraumer Zeit eine Anzeige geschaltet hätte, die nun ausläuft. Frau N. ist mitten im Geschäftsalltag und hört nur mit einem Ohr hin. In der Hektik bestätigt Frau N. die angeblich laufende Anzeige, ohne ihre Unterlagen zu prüfen. Es stimmt, sie hatte mal eine Anzeige geschaltet – aber wo und wann konnte sie aus dem Stehgreif nicht sagen. Nach dem Telefonat vergisst Frau N. das Gespräch wieder, bis sie wenige Tage eine Rechnung im Briefkasten findet: ein dreistelliger Betrag für eine ungewollte Anzeige in ein ihr unbekanntes Branchenverzeichnis. Sie tappte in die Abzockfalle!
Es gibt verschiedene Abzockmaschen, mit denen dubiose Branchenbuchfirmen versuchen, Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler um ihr Geld zu bringen. Das angeführte Beispiel mit der Friseurmeisterin Frau N. soll an dieser Stelle stellvertretend für weitere Fälle stehen. So muss ein derartiger Vertrag mit einem Branchenbuch nicht unbedingt nur über einen „Cold Call“ (unerlaubter Werbeanruf) abgeschlossen werden, sondern auch auf anderen Wegen.
Abzockfalle Spamfax
Eine typische Masche wäre zum Beispiel das Spamfax bzw. Korrekturfax. Ein harmlos wirkendes Formular, welches in Wirklichkeit einen versteckten kostenpflichtigen Auftrag mit Laufzeiten von sechs Monaten bis zu drei Jahren beinhaltet. Nicht selten ist zwar auf dem Schreiben irgendwo klein und kaum auffällig „Offerte“ sprich Angebot zu lesen. Dies bedeutet, dass man dieses Schreiben nicht zurückschicken muss, sondern dass es sich lediglich um ein Angebot handelt. Leider sind solche Schreiben oftmals so formuliert , als ob das angeschriebene Unternehmen bereits in einer geschäftlichen Beziehung mit dem Branchenbuch stehen würde. Demzufolge schicken einige Betroffene das Fax unterschrieben und ausgefüllt zurück. Ein teures Unterfangen, denn so ein Vertrag kann Kosten bis 3.000 EUR verursachen! Diese Dienstleistung ist in den meisten Fälle ihr Geld nicht wert und der Gewerbetreibende läuft sogar Gefahr, dass er weiterhin zur Kasse gebeten wird, sofern er nicht rechtzeitig kündigt.
Abzocke mit Postspam
Auch über den Postweg versuchen unseriöse Unternehmen, Gewerbetreibende hinter das Licht zu führen. Formulare, welche von der Aufmachung amtlichen Schreiben zum Verwechseln ähnlich sehen, landen in den Postkästen von betroffenen Betriebsinhabern. Auch nutzen solche betrügerische Firmen gerne graues Papier und grafische Elemente wie zum Beispiel Wappen und Adler, um Seriosität vorzugaukeln. Bei diesen Briefen handelt es sich häufig auch um Offerten, die erst beim Lesen des Kleingedruckten deutlich werden. Sollten diese Schreiben unterschrieben und ausgefüllt zurückgesandt werden, entsteht ein Vertrag; beispielsweise für einen kostenpflichtigen Eintrag in eine Online-Datenbank. Die hohen Kosten für so einen Eintrag sind ähnlich wie bei Branchenbüchern mit langen Laufzeiten von beispielsweise 24 Monaten verbunden. Gewerbetreibende sollten sich von solchen Schreiben nicht beirren lassen und immer prüfen, ob es sich um ein behördliches Schreiben handelt oder um eine Offerte.
Abzocke mit Printmedienangeboten
Alternativ gibt es die Abzockmasche mit diversen Printmedien, wie zum Beispiel Informationsfolder, die in einer unbekannter Auflagenhöhen angeblich verteilt werden sollen. In diesen Printprodukten wird eine Anzeige für das Unternehmen der Gewerbetreibenden gedruckt, wobei Nachweise über die Dienstleistung in der Regel nicht gegeben sind. Meist wird der Vertrag über eine solche Anzeige auf dem telefonischen Weg abgeschlossen – unter dem Vorwand, dass eine zuvor geschaltete Anzeige verlängert werden muss. Wie zuvor bei dem Beispiel mit Frau N. existiert jedoch keine bestehende Anzeige. Erst nach Eintreffen der Rechnung wird deutlich, dass man einen Anzeigenauftrag bestätigte und über Laufzeiten zwischen einem und drei Jahren hohe Kosten bezahlen muss – wahrscheinlich ohne die Anzeige je zu sehen!
Wichtig für Betriebsinhaber
Betriebsinhaber sollten ihre Mitarbeiter, zum Beispiel im Sekretariat, sensibilisieren. Es kam schon vor, dass durch Unwissenheit der Angestellten ein Korrekturfax zurückgesandt wurde. Lassen Sie sich auch nicht auf Bandaufzeichnungen am Telefon ein. Es besteht die Gefahr, dass Ihre Aufzeichnung im Nachhinein von der Abzockfirma bearbeitet wird, sodass das Gespräch via Telefon einen komplett anderen Eindruck vermittelt. Auch sollte nichts einfach blindlings unterschrieben werden. Sie sollten erst genau prüfen, ob eine Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter besteht.
Merke: Gewerbetreibende können telefonisch abgeschlossene Verträge nicht widerrufen.
Betroffene können sich wehren
Opfer von Branchenbuchabzocke bzw. Adressbuchschwindel können sich wehren. Auch in unserer Tätigkeit als Verein für Verbraucherschutz versuchten Abzocker, uns mit dubiosen Branchenbucheinträgen hinter das Licht zu führen.
Es gibt rechtliche Mittel, mit denen Betroffene sich gegen die unberechtigten Rechnungen und Mahnungen der unseriösen Firmen vorgehen können. Eine Zahlung sollte nicht vorschnell getätigt werden! Ansonsten könnte das als Schuldanerkenntnis gewertet werden. In anderen Worten: Sie erkennen den Vertrag in seiner Form an.
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.