Aufreger der Woche: Parkverbotsschild auf dem Rü-Markt hängt zu hoch

Ganz schön hoch hängt das Parkverbotsschild und kann deshalb leicht übersehen werden.
  • Ganz schön hoch hängt das Parkverbotsschild und kann deshalb leicht übersehen werden.
  • hochgeladen von Dirk Bütefür

Der eine oder andere Autofahrer hat es in der Eile beim Parkplatzsuchen schon mal übersehen: Das Schild auf dem Rüttenscheider Marktplatz, das auf die Parkverbotszeiten hinweist - es hängt nämlich fast vier Meter hoch..

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„Das ist eine Schikane der Stadt Essen, ein derartiges Hinweisschild so hoch aufzuhängen, dass man es nur zu leicht übersehen kann. Hier will man wieder schnelles Geld mit ,Knöllchen‘ machen“, schimpft Leserin Martina Richter. Sie hat in der Hektik der Parkplatzsuche das Schild übersehen und sich prompt ein Verwarnungsgeld eingehandelt.
„Wenn man in der Rushhour in Rüttenscheid einen Parkplatz sucht, dann ist man derart davon eingenommen, dass man auf alles achtet, aber keinesfalls auf ein Parkverbotsschild, das in luftiger Höhe mitten auf dem Platz steht“, so Richter.

„Schnell übersehen“

„Zwar wird am Parkplatzeingang darauf hingewiesen, dass dieses Schild in der Platzmitte steht, aber auch dieses Hinweisschild kann man sehr schnell übersehen, da es zwischen sieben anderen Verkehrszeichen hängt.“
Auf Nachfrage bei der Stadt Essen erhielten wir folgende Antwort:
„Das besagte Schild ist eine zentrale Hinweistafel mit den Halteverbotszeiten, die in Kraft treten, wenn der Markt stattfindet“, erklärt Michaela Lippek vom Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen.
„Da dieser Platz auch von größeren Fahrzeugen befahren wird (Sprinter, Wohnmobile usw. ) sind hier 3,5 Meter Unterkante der Tafel gewählt“, so Lippek weiter. „Dadurch ist die Beschriftung bauartbedingt relativ hoch, lässt sich aber leider nicht ändern. Die zentrale Tafel steht schon lange an diese Stelle und bis heute hatten wir diesbezüglich keine Beanstandungen. Grundsätzlich hängen alle ortsfesten Beschilderungen nach HAV (Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) mit der Unterkante auf Gehwegen mindestens 2,25 Meter, auf Geh- und Radwegen mindestens 2,5 Meter und auf Plätzen je nach Nutzung und Standort 2,5 bis 4 Meter hoch.“

Autor:

Dirk Bütefür aus Mülheim an der Ruhr

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