Wie bezeichnet man die Tatsache, wenn das Jobcenter Märkischer Kreis wissentlich Leistungen verheimlicht und nicht an die Betroffenen auskehrt?
Fünf dokumentierte Klagen zeigen die Arbeitsweisens des hiesigen Jobcenters.
In der Klage081 leugnete das Jobcenter Märkischer Kreis den Eingang des Weiterbewilligungsantrags (WBA) für eine fünfköpfige Familie aus Iserlohn. Als weder ein Folgebescheid zugestellt wurde, noch Leistungen angewiesen wurden, erfolgte zunächst eine Vorsprache in der Beratungsstelle von aufRECHT e.V. am 13.09.2018.
Dabei fiel uns auf, dass das Jobcenter 2 Monate keine Leistungen, keine Kosten der Unterkunft, keine Versicherungsleistungen und kein Schulgeld für drei Kinder gezahlt hatte.
Die Qualitätssicherung (Widerspruchstelle) wies mit Widerspruchsbescheid vom 15.10.2019 den „Widerspruch als unbegründet zurück“.
„Nach dieser Sach- und Rechtslage musste der Widerspruch erfolglos bleiben.“
gez P. – Unsinn! Wieder eine Falschinformation der Widerspruchstelle.
Die Prozessvertretung durch RA Lars Schulte-Bräucker setzte eine erste Nachzahlung von 3479,60 € durch.
Die gesetzlich garantierten Schadensersatzleistungen in Form von Zinsen nach § 44 SGB I wurden nach Rücksprache noch immer nicht ausgezahlt. Wieder unterschlägt das hiesige Jobcenter ca. 160,00 €.
In einem zweiten Beispiel Klage 091 wurde in fehlerhafter Bescheid aus dem Bearbeitungszeitraum 01.11.2015 bis 30.04.2016 angegriffen.
Aber erst am 26.07.2019 wurde nachgerechnet.
Es erfolgte eine Nachzahlung in Höhe von 1173,94 €
Diese seit 26.07.2019 geschuldeten Zinsen belaufen sich hier auf etwa 70,00 €.
In dem Verfahren S 38 AS 5283/17 ging es um eine "teilweise rechtswidrige 30%-Sanktion", die per Vergleich am 06.12.2017 fast beendet wurde. Geschuldet war eine Nachzahlung in Höhe von 184,05 €. Die Zinsen wurden wieder unterschlagen, aber hier greift nicht einmal das Argument der "Verjährung von Sozialleistungen". Wahrscheinlich nur "ein bedauerlicher Einzelfall" von Tausenden.
klage015
Ein weiterer "bedauerlicher Einzelfall" wurde am gleichen Tag unter dem Aktenzeichen S 38 AS 1268/17 entschieden. In der Zeit vom 01.11.2017 bis 31.10.2018 wurde Leistungsansprüche von monatlich 31,00 Euro zu wenig gezahlt, diesmal durch fehlerhafte Kindergeldanrechnung. Und wieder wies die Widerspruchstelle als Qualitätssicherungsstelle des Jobcenter Märkischer Kreis der Widerspruch ab. Erst nach Einschaltung von RA Lars Schulte-Bräucker war die Klage so weit erfolgreich, dass eine Nachzahlung in Höhe von 372,00 Euro nachgezahlt werden musste.
klage119
In der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.03.2019 vollstreckte das Jobcenter Märkischer Kreis eine 30%-Sanktion unter einem Vorwand der der gerichtlichen Prüfung nicht stand hielt. Die Leistungskürzung war rechtswidrig und musste nach erfolgreichem Klageverfahren erstattet werden. Der Unterschlagungsschaden lag bei 374,40 €. Und wieder einmal vergaß das Jobcenter den Schadensersatz gesetzeskonform mit 4 % zu verzinsen.
klage136
Der Gesamtschaden dieser fünf Beispielklagen durch unterschlagene Verzinsung liegt bei ca. 300,00 €.
Bei den hier genannten Beispielen wurde die Verzinsung z.T. mehrfach nachgefordert. Die zuständigen Sachbearbeiter sind informiert und auch der Geschäftsführer ist durch einen "Offenen Brief an den Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis über die Rechtsverstöße in Kenntnis gesetzt worden. Die Verweigerung der Umsetzung des Gesetzes geht weiter.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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