Analyse & Konzepte
Vortäuschen falscher Tatsachen mit der Absicht der Vermögensschädigung
Jobcenter sind verpflichtet alle Leistungsberechtigten korrekt und vollständig über alle Rechte und alle Pflichten zu informieren. Wohl niemand erwartet Falschberatung beim Jobcenter Märkischer Kreis.
Die Sanktionspraxis des SGB II hat uns eines Besseren belehrt. Ein einzelner Sozialrichter, Jens Petermann vom Sozialgericht Gotha, stellte die Verfassungskonformität von Sanktionen ernsthaft in Frage und alle anderen Richter konnten Ihre eigenen Fehlentscheidungen in den eigenen Sanktionsurteilen nachlesen. Das Bundesverfassungsgericht musste nachbessern.
Ein weiterer wiederkehrender Streitpunkt vor den Sozialgerichten sind die Klagen um die Kosten der Unterkunft. Die Vorgaben des Gesetzgebers sind kompliziert und zum Teil sehr verwirrend. So sind Kommunen und Kreise aufgefordert Mietobergrenzen zu ermitteln, die als Richtwerte für die Angemessenheit von Sozialwohnungen übernommen werden können.
Für den Märkischen Kreis wurden bei dem Hamburger Unternehmen Analyse und Konzepte (neuerdings Analyse & Konzepte immo.consult) mehrmals Gutachten für die Ermittlung der Mietobergrenzen im Märkischen Kreis in Auftrag gegeben .
Allerdings hat bisher nicht ein einziges Konzept einer sozialgerichtlichen Prüfung standgehalten.
Vor dem Sozialgericht Dortmund wurde unter dem Az.: S 19 AS 3392/15 in der Verhandlung vom 01.12.2016 zwar das erste Konzept "ungeprüft durchgewunken". Eine Prüfung der Rohdaten hatte der Vorsitzende Richter Lund nicht für nötig erachtet und selbst 9 eingebettete Seiten aus einem fremden Konzept, dem Saale Kreis, führten nicht zur Verurteilung als unschlüssig.
Das Beschwerdeverfahren beim LSG NRW, Az.: L 6 AS 120/17 ist seit Januar 2017 dort anhängig. Alle bisherigen Nachbesserungsversuche waren vergeblich. Nur aufgrund ausdauernder Erinnerung von RA Lars Schulte-Bräucker wurde das Rohdatenmaterial überhaupt herausgegeben. Bei der Durcharbeitung der Datensätze fand er etliche weitere Fehler, die wohl nicht mehr nachgebessert werden können, wenn die Essener Richter BSG-konform entscheiden.
Die gleichen Fehler wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Indexfortschreibung des Märkischen Kreises 2015, das Konzept des Märkischen Kreises 2018, die Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2017, der Korrekturbericht zum Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis 2017 (Bericht Oktober 2019) und das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft, Bericht vom Dezember 2021 fortgeschrieben.
Kein einziger Mitarbeiter des Jobcenter Märkischer Kreis kann derzeit eine verlässliche Angabe über die endgültigen Mietobergrenzen im Märkischen Kreis machen. ALLE VORGABEN SIND NUR VORLÄUFIG. Wer etwas anderes behauptet, lügt.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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