„Verfolgungsbetreuung“ im Jobcenter Märkischer Kreis in Hemer

Darüber dass M. arbeiten will, um für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, besteht kein Zweifel bei denen, die ihn kennen. Als der Italiener nach Hemer zog, war er optimistisch, nur zwei Jahre später quälen ihn Depressionen. Die „Betreuung“ durch das Jobcenter in Hemer hat den Mann nahezu kaputt gemacht. Schwere dunkle Wolken haben seine Seele überschattet.

Am 21.01.2015 stellte M. einen Antrag auf SGB II-Leistungen, weil sich die erhoffte Vollzeitarbeit zerschlagen hatte. Was blieb war ein Minijob. Taschengeld. Monatelang. Zwischen 110,00 € und 400,00 €.

Mit Schreiben vom 24.02.2016 wurde sein Antrag beim Jobcenter Hemer abgelehnt:
„leider muss Ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II vom 21.01.2016 abgelehnt werden.
Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, weil Sie ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland allein zum Zwecke der Arbeitsuche haben.“

Anstelle von unterstützenden, aufstockenden Leistungen wurde ihm am gleichen Tag ein Sanktionsbescheid wegen eines behaupteten Terminversäumnisses zugestellt. Hilfe sieht anders aus.

Erste Hilfe fand er bei dem Verein aufRECHT e.V. Am 04.03.2016 stellte Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Aber auch die Grundsicherung wies seinen Antrag auf unterstützende Leistungen mit Schreiben vom 19.04.2016 wegen fehlender Zuständigkeit zurück.
„Der Gesetzgeber hat mit dem Leistungsausschluss für EU-Ausländer, die ihr Aufenthaltsrecht aus dem Zweck der Arbeitssuche ableiten, den Nachrang des deutschen Sozialleistungssystems gegenüber dem des Herkunftslandes normiert.
Die Rückkehr in das Heimatland stellt ein zumutbares Mittel zur Selbsthilfe dar.“

Aha.

Wie sich bald zeigen sollte, irrten beide Behörden.

Ab dem 26.04.2016 kommen regelmäßig Mahnungen vom Energieversorger. Die Kosten für den Heizstrom werden nicht übernommen. Hohe Kosten, aber kaum Einkommen.

Anscheinend ausgebootet aus dem sozialen Sicherungssystem beginnt eine Odyssee besonderer Art. Kein Geld und keine Krankenversicherung. Dann wird eine Knie-Operation notwendig. Am 01.06.2016 fordert die GEZ Gebühren ein. Der Energie-Versorger zeigt sich über alle Maßen kulant und begnügt sich monatelang mit kleinsten Abschlägen.

Mit dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund am 11.05.2016 werden zumindest Regelleistungen zuerkannt und damit lebt die Krankenversicherung wieder auf. Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben versagt.

RA Schulte-Bräucker reicht zwei Beschwerden beim Landessozialgericht NRW ein. Dann folgt monatelanges quälendes Schweigen.

Am 24.10.2016 folgte die Räumungsklage (Az. 40 C 249/16) für die Wohnung. Nach all den Torturen droht jetzt auch noch die Wohnungslosigkeit.

In zwei Beschlüssen spricht das LSG NRW dem Kläger Recht.
L 7 AS 1364/16 B ER
L 7 AS 1365/16 B ER

Aber zahlen will das Jobcenter Märkischer Kreis nicht. „Keine Zeit“ zu helfen.

Aber während Jobcentermitarbeiter W. keine Möglichkeit sieht für den vom Landessozialgericht bestätigten Kläger einen Barscheck zu unterzeichnen, kann er noch rasch seiner Kollegin zur Hilfe kommen und rasch eine weitere rechtsgrundlose Sanktion zu unterschreiben . . .

Der Anwalt wird das LSG über die Ignoranz in Kenntnis setzen.

Hartz IV – was für ein Menschenverachtendes System!

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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