Pflegende Angehörige absichern
Verbände fordern bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Berufstätig sein und Angehörige pflegen, muss sich in Zukunft besser vereinbaren lassen: Teilzeitregelungen, Lohnersatzleistungen und Rückkehrgarantie wie beim Elterngeld müssen auch pflegende Familienmitglieder absichern. Diese und weitere Empfehlungen des Beirates der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müssen nun schnell umgesetzt werden. Begrüßt hat Bernd Schlieper (EBB-FW) Mitglied im Essener Seniorenbeirat die Forderung der Bundesarbeitgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), sehen doch die Vorschläge vor, dass pflegende Angehörige - sowie Eltern - ein Anspruch auf Lohnersatzleistungen zusteht, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend unterbrechen. Dieser Anspruch soll als Pflegegrad 2 gelten und sich auf einen Zeitraum bis zu 36 Monaten erstrecken. Ebenso wie berufstätige Eltern benötigen pflegende Angehörige einen Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage pro Jahr, um sich kurzfristig notwendigen Pflegeaufgaben widmen zu können.
"Jetzt muss die Bundesregierung handeln", sagt Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO. "Die allermeisten Pflegebedürftigen werden von Familienangehörigen gepflegt. Viele von ihnen sind berufstätig. Sie dürfen nicht gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben, um zu pflegen. Die Gesellschaft darf pflegende Angehörige nicht allenlassen." Bernd Schlieper vom ESSENER BÜRGER BÜNDNIS fügt ergäzend hinzu: "Auch die Landesregierung NRW hat die Möglichkeit über den Bundesrat aktiv zu werden, um die unbefriedigende Situation für Berufstätige und pflegende Angehörigen bei der Arbeit mit Pflegebedürftigen gesetzlich zu regeln."
Autor:Bernd Schlieper aus Essen-West |
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