Das darf doch nicht wahr sein!
Türkenreisenden nach Deutschland, ohne Prüfung der Quarantäne

Los gehts in die Türkei | Foto: Umbehaue

Das darf doch nicht wahr sein!

Rückkehr von
Türkenreisenden nach Deutschland,
ohne Prüfung der Quarantäne

So werden wir Corona nicht in den Griff bekommen.
Die WAZ berichtet in der heutigen Ausgabe darüber.

140 Flüge gehen in den Sommerferien jede Woche
von Düsseldorf aus in die Türkei. Bei der Wiedereinreise
droht Rückkehrern eine zweiwöchige Quarantäne.
Wirklich kontrolliert werden die Rückkehrer aber nicht.

Corona Gebiet Türkei

Davon scheinen sich viele Türkei-Urlauber und Türken
die in Deutschland leben, nicht abschrecken zu lassen,
dass sie bei ihrer Rückkehr nach Deutschland zwei Wochen
in Quarantäne müssen.
Die Türkei zählt laut Robert Koch-Institut zu den Corona-Risikogebieten;
das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor nicht notwendigen,
touristischen Reisen in alle Länder außerhalb der EU deshalb auch in die Türkei.

Laut Bundespolizei ist eine Einreise nach Deutschland weiterhin
nur für deutsche Staatsangehörige oder Personen
mit deutschem Wohnort möglich.

Am Flughafen weist die Bundespolizei die Rückkehrer auf die
Quarantäne-Pflicht hin. Sie werden einen Flyer mit entsprechenden
Informationen bekommen so ein Sprecher der Bundespolizei.
Die Reisenden sind verpflichtet, sich bei ihren örtlichen
Gesundheitsämtern zu melden und ihnen mitzuteilen, dass
sie in der Türkei gewesen sind. Die Ämter überwachen dann
die Einhaltung der Anordnung – also der Quarantäne.

„Wir überprüfen aber nicht, ob die Reisenden sich auch an die
Anweisungen auf dem Flyer halten und auch zum
Gesundheitsamt gehen“, so der Sprecher.

Das sei schon aus personellen und organisatorischen
Gründen nicht zu leisten.
„Mann können schließlich nicht jeden einzelnen
Türkei-Reisenden nach seiner Rückkehr
in seinem jeweiligen Heimatort in Deutschland aufsuchen“.

Das darf doch nicht wahr sein, wenn man, dass jetzt schon weiß, müssen Maßnahmen vorbereitet werden. Wenn man aus NRW jetzt nicht mehr als Urlauber auf die Ostfriesischen Inseln darf, es sei denn man hat einen maximalen 48 Stunden alten Corona Test, kann man so doch nicht vorgehen.
So werden wir die Pandemie nie in den Griff bekommen.
Macht es so wie in anderen Ländern, sofort Test am Flughafen,
oder verbringen aller Personen in ein Quarantäne Hotel.

Reise und Rückkehr Hinweise:

Sollten Sie trotzdem Ihre Reise in ein Risikogebiet machen, birgt diese nicht nur verschiedene Risiken, sondern kann auch Konsequenzen nach sich ziehen, z.B.:
• Sie können bei Einreise in das Urlaubsland abgewiesen oder unter Quarantäne gestellt werden.
• Sie können sich während des Urlaubs mit COVID-19 infizieren.
Sie tragen damit neben dem persönlichen Gesundheitsrisiko auch das Risiko der Quarantäne im Urlaubsland. Dies hätte ggfs. eine verspätete Rückkehr an den Arbeitsplatz zur Folge, die zu Ihren Lasten ginge (Urlaub, GLAZ oder unbezahlte Freistellung).
• Sie können am Ende des Urlaubs nicht aus dem Urlaubsland ausreisen.
Auch hier liegt das Risiko bei Ihnen, da das Auswärtige Amt Rückholaktionen ausgeschlossen hat und Sie ggfs. ebenso nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren können, wiederum zu Ihren Lasten (Urlaub, GLAZ oder unbezahlte Freistellung).
• Sie werden bei Rückkehr aus einem Risikogebiet unter Quarantäne gestellt.
Sofern Sie Ihre Arbeitsleistung nicht aus dem Homeoffice erbringen können, werden Sie unbezahlt von der Arbeit freigestellt. Eine Entschädigungsleistung durch Behörden würde in diesem Fall ebenso nicht erfolgen.
• Sie können an COVID-19 erkranken.
Neben dem persönlichen Gesundheitsrisiko hätte dies zur Konsequenz, dass die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. Gerade bei einem schweren Verlauf können hier eine längere Behandlung und damit Krankschreibung notwendig werden. Außerdem kann ein Behandlungsrisiko entstehen, wenn eine Akutbehandlung in einem Risikoland mit ggfs. schlechter medizinischer Versorgung erforderlich wäre.

Autor:

Thomas Umbehaue aus Essen-Süd

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