Tierschutzpartei: Klares NEIN zu Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten

Dauerthema Ickten

Bei Gegenstimmen nur der Ratsgruppe Tierschutzpartei/Bürgerliche Alternative BAL sowie der Fraktion Die Linke hat der Rat der Stadt Essen in der September-Ratssitzung einer Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) zugestimmt, der die Entlassung der Fläche in Essen-Ickten aus dem Landschaftsschutz zur Folge hat. Die Aufhebung des Landschaftsschutzes ist Voraussetzung für den von der Ratsmehrheit angestrebten Bebauungsplan für dieses Gebiet.
Wieder wird ein Bauvorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet und gegen den Willen der örtlichen BI durchgepaukt. Auch die örtlichen Naturschutzverbände hatten sich klar gegen dieses Vorhaben ausgesprochen, vielmehr auf eine Renaturierung eines dort derzeit noch verrohrten alten Bachlaufs gedrängt.
Wenn im Kontext dieses Bauvorhabens immer von einem 'alten Tennisplatz' o.ä. die Rede ist, stellen sich Ortsunkundige ggf. brachliegende Ascheplätze vor und ziehen den Schluss 'Ist doch ok, wenn dort gebaut wird.' So stellt sich die Situation aber eben nicht da. Der Wald hat sich die alte brachliegende Anlage seit x-Jahren zurückerobert. Auch spricht es Bände, dass eigens für das angestrebte Bauvorhaben der Landschaftsschutz, der für dieses Gebiet galt, aufgehoben werden musste.
Als schon frech empfindet es die Ratsgruppe Tierschutzpartei/Bürgerliche Alternative, wenn der BI vorgehalten wird, es habe weder von dieser noch von der protestierenden Bürgerschaft Einwendungen gegen die Änderung des RFNP gegeben. Seit Bekanntwerden der Verwaltungspläne laufen BI, örtliche Bürgerschaft, Umweltverbände, Tierschutzpartei/BAL Sturm gegen diese.
Rein faktisch haben die einwendungsberechtigten BürgerInnen wohl formal ihre Einwände gegen den B-Plan, nicht formal expressis verbis gegen den RFNP vorgebracht. Daraus zu schließen, BI und Bürgerschaft seien FÜR die Aufhebung des Landschaftsschutzes als formeller Vorstufe des B-Plans, ist einfach nur grotesk. Eine Verwaltung hat bei Schreiben aus der Bürgerschaft diese stets auch unter Berücksichtigung der Laiensphäre auszulegen, den Bürgerwillen zu ermitteln. Wenn BürgerInnen sich 'gegen das Bauvorhaben Ickten' wenden, dann natürlich gegen dessen sämtlichen Details einschließlich der Aufhebung des Landschaftsschutzes.

Autor:

Elisabeth-Maria van Heesch-Orgass aus Essen-Süd

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