Straßenumbenennungen Von-Seeckt-Straße/Von-Einem-Straße – AnwohnerInnen bezweifeln Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens

Anwohnerinnen und Anwohner der Von-Seeckt-Straße und der Von-Einem-Straße haben mit großem Erstaunen das Bürgerbegehren gegen die Umbenennung der beiden Straßen zur Kenntnis genommen. Denn in dessen Begründung heißt es u.a.: „Die Anlieger und Anwohner der betroffenen Straßen haben von dem Vorhaben der Straßenumbenennungen aus der Presse erfahren. Aus Sicht der Anlieger und Anwohner beider Straßen gibt es keine Notwendigkeit und keinen Handlungsbedarf einer Straßenumbenennung, zumal die aktuellen Namen bereits seit fast 75 Jahren bestehen“.

„Diese Aussagen sind objektiv falsch“, unterstreicht Initiativensprecher Ulrich Janßen und fuhrt dafür folgende Grunde an:

1. Die verwendeten Formulierungen suggerieren, dass alle Anwohner/innen über das Vorhaben der Straßenumbenennung nur aus der Presse erfahren hatten.
Neben der Presse haben jedoch zwei engagierte Anwohnerinitiativen die Anwohner/innen beider Straßen vor der Beschlussfassung am 24. Mai dieses Jahres in vielfaltiger Form uber die Umbenennungspläne informiert.

2. Die verwendeten Formulierungen suggerieren, dass alle Anwohner/innen gegen die Umbenennung der beiden Straßen seien. Allerdings machte die Anwohnerinitiative „Irmgard und Ortrud“ durch ein Informationsblatt, das in der Woche vor der Beschlussfassung an alle Haushalte der beiden Straßen verteilt wurde, öffentlich deutlich, dass sie sich für die Straßenumbenennung ausspricht. Außerdem war durch umfangreiche Presseberichterstattung weit vor Initiierung des Bürgerbegehrens (etwa in WAZ und NRZ am 21. und 31.05.2012) offentlich bekannt, dass es Anwohner/innen gibt, die die Straßenumbenennungen gutheißen und unterstützen. Dieser Anwohnerinitiative haben sich seit ihrer Gründung viele Anwohner/innen der beiden Straßen angeschlossen.

3. Die verwendeten Formulierungen stellen fest, dass alle Anwohner/innen beider Straßen „keine Notwendigkeit und keinen Handlungsbedarf einer Straßen- umbenennung“ sehen, obwohl es neben der aktuellen Existenz der Anwohnerinitiative „Irmgard und Ortrud“ schon seit mehr als 20 Jahren immer wiederkehrende Burgerinitiativen gab, die beiden Straßen umzubenennen.

Die Anwohnerinitiative „Irmgard und Ortrud“ respektiert selbstverständlich die Haltung und das demokratische Recht der Befürworter/innen des Burgerbegehrens, gegen die beschlossenen Straßenumbenennungen aktiv zu werden.

„Allerdings lassen wir uns durch die in der Begehrensbegründung verwendeten Formulierungen nicht in ‚Straßenhaftung‘ für eine vermeintlich einheitliche Anwohnerhaltung gegen die Straßenumbenennungen nehmen. Denn wir sind für die beschlossenen Straßenumbenennungen und denken, dass die bisherigen Straßennamen als Würdigung problematischer Namensgeber seit langem untragbar sind und nur eine Veränderung der Straßennamen zu einer Befriedung des seit mehr als 20 Jahren andauernden Konflikts über die Benennung unserer Straßen fuhren wird“, stellt Janßen klar.

Zudem betont der Initiativensprecher, dass die wahrheitswidrige Begrundung auch eine Verfalschung des Ergebnisses des Burgerbegehrens nach sich ziehen kann. Damit stunde die Rechtmaßigkeit des gesamten Verfahrens in Frage:
„Da wir meinen, dass die fehlerhafte Formulierung der Begehrensbegrundung zu falschen Annahmen bei den Unterschriftsleistern fuhren kann (etwa zu der falschen Annahme, dass es eine einheitliche Position der Anwohnerschaft gegen den BV- Beschluss zu den Straßenumbenennungen gabe), halten wir die formale Genehmigung des Burgerbegehrens fur nicht korrekt und legen hiermit bei der Stadt Essen und seinen dafur zustandigen politischen Gremien Beschwerde gegen die Begrundung und damit die Rechtmaßigkeit des Burgerbegehrens ein.“

Autor:

Günter Hinken aus Essen-Süd

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