50 ist das neue Ziel Wie sich die Zeit doch ändert
Statement des OB Kufen und Novelle des Bundesinfektionsschutzgesetzes

OB Thomas Kufen Statement  | Foto: umbehaue

50 ist das neue Ziel
Wie sich die Zeit doch ändert. 
Die Ministerkonferenz vom Montag wirkt noch nach. Da gab Angela Merkel den Inzidenzwert 50 als Zielgröße aus. Vor einigen Wochen wollte man die 50 bloß nicht erreichen um nicht als Hotspot und Risikogebiet eingestuft zu werden.

Jetzt wäre das erreichen der 50 ein erster Erfolg.

Auch Thomas Kufen meldet sich zu Wort.
Die aktuellen Kontaktbeschränkungen führen dazu, dass die Coronazahlen in Essen leicht rückläufig sind. Allerdings gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Deshalb werden wir uns auch in den kommenden Wochen an diese Einschränkungen halten müssen. Je nachvollziehbarer und einheitlicher die Regelungen sind, auf die sich Bund und Länder verständigen, desto schneller werden sie von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert und umgesetzt. Deshalb sollten wir uns die Zeit nehmen, aus den Erfahrungen der letzten Wochen zu lernen und die entsprechenden Regelungen anzupassen. Das muss sich auch in den Coronaschutzmaßnahmen widerspiegeln, die für den kommenden Dezember und darüber hinaus notwendig sind. Die Menschen brauchen eine klare Linie. Das erhoffe ich mir von den kommenden Gesprächen auf Bundes- und Landesebene.

Heute soll es daher auch eine Novelle des Bundesinfektionsschutzgesetzes geben.
Bis jetzt berufen sich die Länder auf generelle Klauseln des Bundesinfektionsschutzgesetzes, dass eine solche Pandemie nicht vorhersah. Das sorgt immer wieder für Streit und Klagen bei deutschen Gerichten. Nun soll es genauere und präzisere Vorgaben geben, die in einem neuen Paragrafen 28a eingefügt werden sollen. In Abstimmung im Bundestag, Bundesrat und der Unterschrift des Bundespräsidenten in nur einem Tag.
Der §28a enthält dann die bekannten möglichen Maßnahmen, von Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und Ladenschließungen. Damit schafft man eine Gesetzesbasis, damit auch die Gerichte eine Entscheidungsgrundlage haben, wie bei Klagen gegen das Beherbergungsverbot.

Die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 oder 35 Neuinfizierten pro 100.000 soll auch festgeschrieben werden.

Eingeleitete Maßnahmen würden immer nur einen Monat lang gültig sein und dann nur wenn nötig begründet verlängert werden.

Autor:

Thomas Umbehaue aus Essen-Süd

Thomas Umbehaue auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.