Sozialer Wohnungsbau
Sozialwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verspricht in Art 13:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
. . . sofern man denn eine anmieten oder kaufen konnte.
Sozialer Wohnungsbau und damit sie Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum liegt in der Verantwortung von Kreisen und Kommunen. Die Entwicklung der Sozialwohnungen im Märkischer Kreis 1990-2018 zeigt einen Rückgang von um 56,12 %. Danach ist der geförderte Mietwohnungsbestand im Märkischen Kreis von 24.717 Wohnungen im Jahre 1990 auf 10.845 (Stand: 31.12.2017) gesunken, während die Armut in Deutschland fortschreitet.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften liegt bei ca. 15.000. Dazu kommen "Vermittlungen" in die Altersarmut/Grundsicherung. Die Zahl derer, die aus Scham oder bürokratischer Überforderung auf Sozialleisstungen verzichten stellt eine weitere große Gruppe dar. dann kommen Arbeiter im Niedriglohn dazu, aber auch Studenten.
Es ist bereits jetzt zu erkennen, dass der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum den Bestand weit überschreitet.
Mietobergrenzen: Vorgaben für den Märkischen Kreis
Das Jobcenter Märkischer Kreis veröffentlicht vorsätzlich unbestätigte Zahlen:
Wenn Sie in einer Wohnung leben, die nach den Richtlinien des Märkischen Kreises angemessen ist, . . .
Entscheidungsgrundlage für Mietobergrenzen sind nicht Richtlinien des Kreises, sondern einzig und allein die höchstrichterliche Prüfung der Sozialgerichte.
Jeder Jobcentermitarbeiter, der auf diese Zahlen verweist, sollte umgehend aufgefordert werden, die Bestätigung der Schlüssigkeit durch Volltexturteil nachzuweisen. Es gibt im Märkischen Kreis kein als schlüssig zertifiziertes Konzept. Das weiß auch der Landrat im Märkischen Kreis und auch die Geschäftsführerin des hiesiegen Jobcenters.
Die Verantwortlichen wissen auch welche Mietobergrenzen von Gesetzeswegen als angemessen zu gelten haben: § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag.
ca. 3.000 Flüchtlinge aus der Ukraine suchen Wohnraum Märkischen Kreis
Mit dem Zuzug von ca. 3.000 Flüchtlingen aus der Ukraine in den Märkischen Kreis ist der Wohnungsmarkt weiter belastet.
Das Thema ist nicht Neiddiskussion, sondern bezahlbarer Wohnraum.
1. Gelten für Flüchtlinge aus der Ukraine die gleichen Mietobergrenzen wie der Märkische Kreis für Leistungsberechtigte nach dem SGB II & SGB XII vorgibt? Ja oder nein?
2. Wenn nein, bitte ich um Nennung der Entscheidungskriterien und eine Übersicht der abweichenden Mietobergrenzen für Flüchtlinge.
3. Welche Kassen sind für Kosten der Unterkunft zuständig?
IFG-Anfrage an die Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Wohnungsnot in Großstädte
Die Probleme sind weitgehend hausgemacht.
Wohnungsnot in Großstädten - Zahlen, Fakten, Studien
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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