Keine schlüssigen Konzepte im Märkischen Kreis
So funktioniert Falschberatung bei Wohnkosten im Jobcenter Märkischer
Aus gegebenem Anlass veröffentliche ich hier mein Infoblatt "Information zum Umgang mit den Mietobergrenzen im MK (Märkischen Kreis)" an die Mitarbeiter des Jobcenter Märkischer Kreis, dass ich erstmals am 13.08.2023 an alle 14 Faxgeräte des Jobcenters verschickt hatte.
Bei Vorladungen zum Jobcenter zum Thema könnte es Gesprächsgrundlage werden.
"Geschäftsführung, Sachgebietsleiter, Widerspruchstelle und die meisten Jobcentermitarbeiter wissen, dass die vom Jobcenter noch immer veröffentlichten Mietobergrenzen nicht rechtsverbindlich sind.
Die erhobenen Vorwürfe sind schwerwiegend, aber wie ich finde alle beweisbar:
Geschäftsführerin - Am 21.06.2023, 10:30 Uhr folgte ich einer persönlichen Einladung von Frau M. In einem etwa einstündigen Gespräch erklärte ich ihr, dass das Jobcenter noch immer falsche Mietobergrenzen benenne und damit Kunden irregeleitet würden, außerdem müssen alle Nachzahlungen nach § 44 SGB I verzinst werden.
Sachgebietsleiter - beratenden Mitarbeiter müssen geschult werden. Aber die auffällig übereinstimmende Vorgehensweise der Mitarbeiter, steht des Öfteren klaren Gesetzesvorgaben und auch der aktuellen aktuelle Rechtsprechung entgegen. Weisungen der Geschäftsführung werden regelmäßig geleugnet.
Widerspruchstelle - jeder einzelne Mitarbeiter der Widerspruchstelle kann mittlerweile von mir mit konkreten Urteilen zu "nicht schlüssigen Konzepten" und unterschlagenen Zinszahlungen in Verbindung gebracht werden.
Arbeitsvermittler sollen über die Angemessenheit von Mietobergrenzen entscheiden. Solange diese aber nur auf interne und falsche Weisungen des Jobcenters verweisen, sind sie ebenfalls Mittäter.
Leistungssachbearbeiter - seit der Bekanntgabe der LSG NRW-Entscheidung zum nicht schlüssigen Konzept für den Märkischen Kreis müssen die Leistungssachbearbeiter eine große Zahl anhängiger Klagen nacharbeiten."
Strafrechtliche Konsequenzen sind in Vorbereitung.
Alle wissen es:
So funktioniert Falschberatung bei Wohnkosten im Jobcenter Märkischer
Es ändert sich nichts . . . wenn Betroffene nicht mithelfen
Drei Rückmeldungen zum Thema Wohnungssuche erreichten mich allein in der letzten Woche.
Fall 1: Mutter mit Kind warten wochenlang auf eine Genehmigung zum Umzug in eine günstigere Wohnung. Die Wohnungsbaugesellschaft (ein börsenorientiertes Unternehmen) macht die Zustimmung des Jobcenters zur Bedingung - Das Jobcenter Märkischer Kreis blockiert solange bis die Wohnung anderweitig vergeben ist.
Fall 2: Nach Auszug eines Kindes ist die Anmietung einer zwei-Zimmer-Wohnung angestrebt. Seit 2019 wurden die Mieten gesetzwidrig beschnitten (Mietsenkungsverfahren ohne schlüssiges Konzept). Auf Rückfragen beim Jobcenter wurde durch eine Mitarbeiterin der Widerspruchstelle auf die Veröffentlichung des Jobcenters "Geld zum Wohnen" verwiesen:
Fall 3: Ein Mitarbeiter der Widerspruchstelle, der bei dem vernichtenden Verfahren zur Nicht-Schlüssigkeit der Konzepte im Märkischen Kreis vor dem Landessozialgericht in Essen persönlich als Beklagtenvertreter zugegen war, belügt in einem Widerspruchsbescheid die Widerspruchsführerin frech indem er "schlüssige Konzept" behauptet, über das noch kein Gericht entschieden hat.
Er weiß, dass er lügt. Ich auch.
Wie viele bezahlte Lügner stehen wohl auf der Gehaltsliste des Jobcenter Märkischer Kreis?
Wie wenig Wahrheitsgehalt haben die Belehrungen und Informationen der Jobcenter-Mitarbeiter?
Ulrich Wockelmann, aufRECHT e.V. – Verein für soziale Rechte
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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