Polizisten aus Plettenberg – Teil 10
Selbstjustiz - Wir lassen gern Gras über die Sache wachsen
Am 27.10.2020 gegen 16:07 Uhr ereignete sich ein Zwischenfall bei Action in Plettenberg, der als übersteigerte Banalität begann und zu einem unverhältnismäßigen polizeilichen Übergriff ausuferte. Dabei entwendete ein Polizist gewaltsam einer Frau ihr Smartphone und verweigerte die Rückgabe.
Die Herausgabe des Smartphone mit hochsensiblen privaten Fotos, Texten und Audiodateien wurde bis heute verweigert, obwohl die ursächliche Filmsequenz als Audio für jedermann zugänglich veröffentlicht ist.
Das Amtsgericht Hagen versuchte sogar am 30.11.2020 durch eine Richterin Weber per "Beschlagnahme-Beschluss" den Smartfone-Raub nachträglich zu legalisieren.
Mit Strafbefehl 9 Ds-500 Js 1034/20-74/21 vom 09.11.2021 bemühte sich ein Jahr später die Richterin am Amtsgericht Plettenberg Adler um Vertuschung und wollte die Beraubte kriminalisieren. Ihre maßlose Forderung gegen eine Leistungsberechtigte provozierte allerdings massiven Widerstand.
Vermutlich hätten sich die Dorfpolizei Plettenberg, beteiligte Richter und Staatsanwälte gewünscht, es wäre Gras über die Sache gewachsen. Aber nicht mit mir als "Bürgerreporter".
Nach der Definition des Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich bei dem polizeilichen Übergriff möglicherweise doch eher um Raub oder sogar Schweren Raub. Daran ändert auch die Uniform nichts.
§ 249 Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 250 Schwerer Raub
(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
Das gewaltsam entwendete Smartfone wurde bis heute nicht zurückgegeben.
Die Dokumentation des Vorgangs ist ausführlich dokumentiert.
Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg
Polizeiwache Plettenberg
Ob sie die früheren Kollegen der Geschichte der Plettenberger Polizei solcher Praktiken schämen kann nicht mehr ermittelt werden?
Das Strafverfahren gegen den Polizisten Axel W. wurde inzwischen eingestellt - für mein Rechtsverständnis ein Sargnagel für den Rechtsstaat.
Wehret den Anfängen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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