Reform des Sexualstrafrechts: Nein heißt nein!
Die Holsterhauser Sozialdemokraten unterstützen die Initiative der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) zur Reform des Sexualstrafrechts. Den sozialdemokratischen Frauen und vielen Frauenverbänden geht der Vorschlag der Bundesregierung nicht weit genug. Er bleibt hinter der so genannten Istanbul-Konvention des Europarats vom 11.05.2011 zurück. Damit wird der seit Jahren von vielen Fachleuten und Frauenverbänden einschließlich der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen mit ihrer Beschlussfassung auf der Bundesfrauenkonferenz vom 20. bis 22. Juni 2014 geforderte weitergehende Schutzes im Sinne der Istanbul-Konvention verweigert, ohne dass dafür überzeugende Gründe angeführt werden können; schließlich gibt es zahlreiche andere Staaten, welche die Konvention längst ratifiziert haben und umsetzen.
Der Reformvorschlag des Bundesjustizministeriums sieht zwar eine Erweiterung der Strafbarkeit wegen Vergewaltigung vor, geht aber nicht weit genug, indem nicht alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden, wie es die so genannte Istanbul-Konvention des Europarates vom 11. Mai 2011, die von der Bundesrepublik Deutschland rund 5 Jahre nach Unterzeichnung immer noch nicht ratifiziert worden ist, vorsieht. Damit wird der seit Jahren von vielen Fachleuten und Frauenverbänden einschließlich der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen mit ihrer Beschlussfassung auf der Bundesfrauenkonferenz vom 20. bis 22. Juni 2014 geforderte weitergehende Schutzes im Sinne der Istanbul-Konvention verweigert, ohne dass dafür überzeugende Gründe angeführt werden können; schließlich gibt es zahlreiche andere Staaten, welche die Konvention längst ratifiziert haben und umsetzen.
Anlässlich des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung haben am 27.04.2016 Mitglieder der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den weiblichen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion ein ExpertInnengespräch zur Reform des Sexualstrafrechts durchgeführt. Hierzu die gemeinsame Presseerklärung:
Es gibt leider immer wieder Fälle, in denen Frauen vergewaltigt oder sexuell genötigt werden, ohne dass die Täter aufgrund der heutigen Rechtslage dafür bestraft werden können. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das ExpertInnengespräch hat jedoch gezeigt, dass auch mit dem vorgelegten Regierungsentwurf nicht alle Schutzlücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden können. Solange es weiterhin auf die Widerstandsfähigkeit und nicht den Willen des Opfers ankommt, bleiben Schutzlücken bestehen. Die ExpertInnen waren sich einig: Wir brauchen einen Grundtatbestand, der jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe stellt.
Die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und anderen Städten haben gezeigt, dass es leichter ist, den Diebstahl eines Handys zu bestrafen, als eine Handgreiflichkeit wie den Griff in den Schritt. Nur wenn wir den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellen, können wir diese inakzeptablen Schutzlücken bei der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung beseitigen.
Wir wollen, dass sexuelle Tätlichkeiten wie Grapschen künftig vom Sexualstrafrecht erfasst werden. Auch für sexuelle Nötigung oder Handlungen, die aus einer Menschenmenge heraus erfolgen, brauchen wir besondere Regelungen. Hierfür setzen wir uns im parlamentarischen Verfahren ein.
Die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit von Frauen ist nicht verhandelbar. Wir fordern einen besseren Schutz gegen sexuelle Belästigungen und wir fordern die Umsetzung des Grundsatzes Nein heißt Nein bei Vergewaltigung. Die ExpertInnenenanhörung wie auch der offene Brief des Bündnisses "Nein heißt Nein" belegen die breite Unterstützung der Frauenverbände in Deutschland.
Autor:Benno Justfelder aus Essen-Süd |
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