Dringlichkeitsentscheidung
Planungen zur Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße beschlossen
Die Planungen für die Fahrradstraßenachse B auf der Rüttenscheider Straße wurden beschlossen, in einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW, durch Oberbürgermeister Thomas Kufen und Manfred Tepperis, erste stellvertretender Vorsitzender des Bau- und Verkehrsausschusses.
Der Bau- und Verkehrsausschuss muss diese Dringlichkeitsentscheidung in der nächsten planmäßigen Sitzung noch bestätigen. Aufgrund der Situation in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus wurden sämtliche Ausschüsse zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April abgesagt.
Die Planungen im Überblick
Die Planungen für die Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße sehen vor, die aktuelle Fahrbahn zu erhalten und vom nördlichen Punkt ausgehend ab der Kreuzung Baumstraße in Richtung Süden über die Manfredstraße bis zur A52 eine Fahrradstraße einzurichten. An den Knotenpunkten Klarastraße/Zweigertstraße sowie Martinstraße/Franziskastraße als auch an der Kreuzung Kahrstraße/Witteringstraße, Rüttenscheider Straße /Wittekind Straße sind gesonderte Aufstellflächen für den Radverkehr vorgesehen. Diese Flächen, die von Radfahrern mittels eines Vorbeifahrstreifens am Fahrbahnrand erreicht werden können, ermöglichen es den Radfahrern, sich vor dem Autoverkehr aufzustellen und bei Grün zuerst losfahren zu können.
Auf Basis der regen öffentlichen Beteiligung mit Terminen mit Interessenverbänden im November 2019 und Januar 2020, zwei interfraktionellen Arbeitskreisen im Oktober 2019 und Januar 2020 sowie einer Öffentlichkeitsveranstaltung im Ratssaal der Stadt Essen im Februar 2020, hat sich eine Anpassung bei den Planungen zur Fahrradstraße auf der sogenannten Rü ergeben. Demnach soll der zunächst in den ersten Planungen vorgesehene modale Filter an der Martin- bzw. Klarastraße zunächst hintenangestellt werden.
Ursprünglich war der Plan, den Durchgangsverkehr auf der Rüttenscheider Straße im Abschnitt zwischen der Martinstraße und dem Rüttenscheider Stern mit einem Abbiegegebot zu regulieren. Demzufolge hätte der aus Süden kommende Autoverkehr an der Martinstraße sowie aus Norden kommende Autos am Rüttenscheider Stern durch diese Regelung nicht mehr geradeaus in den besagten Bereich einfahren können.
Der nun verabschiedete Plan sieht vor, zunächst mit der Errichtung der Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße zu beginnen und den modalen Filter erst nach einer Evaluation nach einem Jahr umzusetzen, sofern es zu keiner Verringerung des Durchgangsverkehrs durch die Anordnung der Fahrradstraße kommt.
Es ist vorgesehen, die Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße im September/Oktober 2020 in Betrieb zu nehmen.
Rahmenbedingungen und Verkehrsbelastung
Täglich fahren rund 6.000 Autos auf der Rüttenscheider Straße, im Kernbereich zwischen Martin- und Klarastraße liegt der Anteil des reinen Durchgangsverkehrs bei rund 25 Prozent. Zudem verkehren auf der Rü die Buslinie 142 sowie der Nachtbus NE 8. Der aktuelle Anteil des Radverkehrs liegt zwischen 25 und 30 Prozent.
Finanzierung der Maßnahme
Die Kosten für die Straßenbau-, Markierungs- sowie Beschilderungsmaßnahmen für die Umsetzung der Fahrradachse B auf der Rüttenscheider Straße betragen voraussichtlich 324.000 Euro. Gedeckt werden diese aus Mitteln des Bundesförderungsprogramms "Saubere Luft" (Lead City) in Höhe von 107.000 Euro sowie Mitteln aus den städtischen, eigenfinanzierten Töpfen für "Radwege an Hauptverkehrsstraße" sowie "Erneuerung von Nebenstraßen" in Höhe von 120.000 Euro bzw. 97.000 Euro.
Autor:Lokalkompass Essen-Süd aus Essen-Süd |
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