Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wir leben immer länger. Statistisch gesehen erlebt jede zweite in Deutschland lebende Frau ihren 85. Geburtstag, jeder zweite Mann wird wenigstens 80 Jahre alt. Aber irgendwann gerät jeder Mensch in Not. Viele Menschen wollen auch dann Selbstverantwortung wahrnehmen. Sie machen sich Gedanken darüber, welche ärztlichen Eingriffe sie später noch vornehmen lassen wollen, wenn sie schwer erkrankt sind, im Koma liegen oder aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters geistig beeinträchtigt sind.
Seit dem Jahr 2009 besteht die gesetzliche Möglichkeit einer Patientenverfügung. Darin kann jeder Mensch frühzeitig festlegen, welche medizinischen Untersuchungen und ärztlichen Eingriffe er später an sich zulassen will.
Ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung abzuschließen? Was ist dabei zu bedenken? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu bedenken?
Zur Diskussion dieser Themen lädt die SPD ein zur Bürgerversammlung “Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ am Donnerstag, den 15. November mit dem Experten Stephan Lampel. Beginn um 19:30 Uhr in der Gaststätte „Turmwache“, Hagenaustr. 20.

Autor:

Andreas Wiemers aus Essen-Süd

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