Grundsatzentscheidung
Patientenaufklärung bei Lebendorganspende: Universitätsklinikum Essen nimmt Stellung zum BGH Urteil

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 29. Januar mit verkündeten Urteilen eine Grundsatzentscheidung zur Aufklärung bei Lebendorganspenden getroffen. Das Urteil betrifft zwei Klagen, in denen Patienten dem Universitätsklinikum Essen vorwarfen, nicht genügend über die Risiken der Transplantationseingriffe aufgeklärt worden zu sein. Beide leiden unter chronischer Erschöpfung (Fatigue-Syndrom) und eingeschränkter Nierenfunktion.

Mit dem Urteilen wurde die Frage nach der rechtlichen Bedeutung der formellen Vorschriften im Transplantationsgesetz beantwortet. Ferner hat der Bundesgerichtshof entgegen der vorinstanzlichen Urteile festgestellt, dass der im Arzthaftungsrecht entwickelte Grundsatz der hypothetischen Einwilligung im Bereich des Transplantationsrechts keine Anwendung findet.

Die entschiedenen Sachverhalte betreffen Lebendnierenspenden aus einem fast zehn Jahre zurückliegendem Zeitraum. Zwischenzeitlich hat sich laut dem Universitätsklinikum Essen die Aufklärungspraxis der Risiken der Lebendspende für die Organspender aufgrund neuerer medizinischer Erkenntnisse insgesamt verändert. Auch das Universitätsklinikum Essen hat unabhängig von den nunmehr entschiedenen Fällen bereits in der Vergangenheit die Aufklärungspraxis entsprechend angepasst, indem neben der Hinzuziehung eines unabhängigen, nicht in die Behandlung involvierten, Arztes die Spender in Hinblick auf bestimmte Grunderkrankungen über die Folgen der Spende für ihre zukünftige Lebensführung intensiv informiert werden, insbesondere auch hinsichtlich möglicher Leistungseinschränkungen im weiteren Berufsleben.
Letztlich handelt es sich bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofes trotz der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung um eine abgeschlossene Einzelfallbetrachtung.

Autor:

Lokalkompass Essen-Süd aus Essen-Süd

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