Organspende – Widerstandreglung oder Freiwilligengabe
In der Gesundheitspolitik gibt es viele Themen, die immer wieder neu diskutiert werden, doch kein anderes Thema wird so häufig kontrovers diskutiert wie das Thema der Organspende. Erst seit kurzer Zeit ist das Thema wieder sehr präsent, nach dem der Gesundheitsminister Jens Spahn von einer
Organspendepflicht sprach, solange nicht explizit verneint wird, der sogenannten Widerspruchsregelung. Doch bringt das wirklich mehr Organspender? Darüber diskutierten 25 interessierte Bürger mit den drei Referenten Dirk Heidenblut, MdB; Prof. Dr. Martin Teufel, Klinikdirektor der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am LVRKlinikum;
und Jorit Ness, Geschäftsführer der Stiftung ÜBERLEBEN – Initiative Organspende, die unter anderem am Universitätsklinikum Essen tätig ist.
Wenn man sich die reinen Zahlen und Fakten aus dem Jahre 2017 ansieht, ist es erschreckend, wie viele Organe benötigt wurden und wie viele Organspenden es gab. Alleine im Jahr 2017 haben über 12.000 Personen auf ein Organ gewartet. Dagegen gab es nur 712 Organspender, im Schnitt weniger als 10 Menschen pro eine Millionen Einwohner und somit europaweit einer der schlechtesten Werte. Jeden Tag, so sagt man, sterben drei Menschen, weil sie kein passendes Organ bekommen. Was würde also näherliegen, als ein Widerspruchsverfahren, welches besagt, dass man bei einem Hirntod zum
Organspender wird, wenn man das nicht explizit verneint hat.
In der Diskussion wurden drei ausschlaggebende Punkte fixiert, die geklärt werden müssen, um zu der Entscheidung zu kommen, welches Verfahren für die zukünftige Situation der Organspende in Frage kommt. Ein Punkt stellt die Finanzierung dar. Dirk Heidenblut konstatierte, dass viele Krankenhäuser
das finanzielle Risiko eines Organspenders scheuen. Um für die Organspende in Frage zu kommen, muss bei einem Menschen der Hirntod diagnostiziert werden. Im entsprechenden Fall kommt auf das Krankenhaus eine bisher von den Krankenkassen nicht refinanzierte finanzielle Last zu, welches die
Krankenhäuser scheuen. Um die finanzielle Belastung des Krankenhauses so gering wie möglich zu halten, kämpft die SPD mit Dirk Heidenblut um einen finanziellen Ausgleich. So wird die Entscheidung, einen potenziellen Organspender zu behandeln, nicht schon an dem Budget des Krankenhauses
entschieden. Im Kabinettsentwurf für ein neues Transplantationsgesetz, das im kommenden Frühjahr vom Bundestag verabschiedet werden soll, ist dies bereits aufgenommen worden. Doch nicht nur die Finanzierung ist ein Kritikpunkt der momentanen Situation über die Organspende. Viele Zuhörer beklagten auch das Feingefühl. So muss der Angehörige gerade noch mit dem Tod eines geliebten Menschen umgehen und zu gleich wird man von mehreren Seiten gefragt, ob der Verstorbene nicht Organspender werden möchte. Um dem vorzubeugen findet Herr Teufel unter anderem relevant, dass auch geschultes Fachpersonal, wie Transplantationsbeauftragte, vor Ort ist
und den Erstkontakt übernimmt. Hier kann es auch helfen, wenn die Verwandtschaft psychologische Unterstützung bekommt.
Der dritte ausschlaggebende Punkt in der Diskussion um Organspende zeigt sich im Rahmen der Aufklärung. Wenn das Thema nicht gerade aktuell ist, wird kaum über eine mögliche Organspende diskutiert und so werden viele Entscheidungen den Angehörigen überlassen. Eine bessere Aufklärung
bereits im Schulalter, könnte das Thema aktuell halten und jeden Menschen dazu bringen eine Entscheidung schon zu Lebzeiten zu fällen. Solange wir diese drei diskutierten Themen, finanzielle Unterstützung – Feinfühligkeit mit Angehörigen – Aufklärung in einem frühen Stadium, nicht hinreichend geklärt haben, ist die Diskussion um ein Widerspruchsverfahren verfrüht.
Autor:Benno Justfelder aus Essen-Süd |
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