Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Offener Brief an MAGS NRW Referat für Recht, Finanzierung, Aufsicht,
"Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen verfolgt in den Bereichen Arbeits-, Gesundheits- und Sozialpolitik die Aufgabe, die Lebensbedingungen der Menschen in Nordrhein-Westfalen mitzugestalten und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stetig zu verbessern."
Mit einer Fachaufsichtsbeschwerde zum Umgang mit Unterkunftskosten im SGB II & XII im Märkischen Kreis wurde bereits am 25.03.2023 die kurzfristige fachaufsichtsrechtliche Weisung beantragt.
Und während sowohl der Märkische Kreis als auch die rechtliche verantwortliche Geschäftsführerin des Jobcenter Märkischer Kreis über die anhaltenden Desinformationen in Kenntnis gesetzt sind, änderte sich nichts.
Die Bundesregierung hat sich zum Umgang mit Desinformation positioniert:
„Falschnachrichten gibt es schon immer. Solange die falsche Information aus Versehen in Umlauf gebracht wurde, ist das auch nicht weiter gefährlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind sie als Zeitungsenten bekannt, oder auch als Fehlinformation. Und manch falsche Nachricht kann sogar lustig sein. Dann sind sie so zugespitzt und pointiert, dass man sie als das erkennt, was sie sein soll: Satire.
Irreführende und falsche Informationen werden aber dann zu einer Gefahr, wenn sie das Ziel haben, Menschen vorsätzlich zu täuschen oder zu beeinflussen und gezielt verbreitet werden. Man spricht dann von Desinformation. Die Absicht dahinter ist also der wesentliche Unterschied zu einer Falschnachricht.“
In der Vergangenheit hatte das fortgesetzte Vortäuschen von Rechtskonformität der "Konzept-Entwürfe" eine Vielzahl von Leistungsberechtigten um Tausende von Euro betrogen. Nur eine kleine Zahl von anhängig gemachten Klagen wird seit dem LSG NRW-Urteil den Klägern nachgezahlt.
Jeder, der den Informationen der Jobcenter-Mitarbeiter zur KDU einfältig geglaubt hatte und Mietanteile aus der Regelleistung zugezahlt hatte, ist von der "Sozial-Behörde" desinformiert worden.
Das Jobcenter Märkischer hat gemäß der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit monatlich zwischen 177.000 bis 235.000 € Kosten der Unterkunft auf die Bedarfsgemeinschaften abgewälst.
Trotz dieser wohl offensichtlichen Täuschungsbemühungen mit der Absicht der Vermögensschädigung hat das MAGS NRW bisher nicht korrigierend eingegriffen.
Da muss die Frage erlaubt sein, ob das MAGS NRW noch als regulierende „Fachaufsicht“ oder nicht mittlerweile eher als „Verbündeter“ einer breit aufgestellten Betrugsmasche funktioniert?
"5. Zur Herstellung der Spruchreife legt der Senat in Ermangelung eines qualifizierten Mietspiegels (Anm. schlüssigen Konzeptes) die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft begrenzt durch die Werte nach der Tabelle gemäß § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) in der bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung plus Sicherheitszuschlag i.H.v. 10 % zugrunde (vgl. zu diesem Vorgehen BSG, Urteil vom 30.01.2019, B 14 AS 24/18, juris Rn. 30 m.w.N.).
LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022
Für einen Ein-Personen-Haushalt in Iserlohn, Hemer, Menden und Balve in der Mietstufe II wird noch immer offiziell eine Bruttokaltmiete mit 358,00 € ausgewiesen, allerdings gilt seit der LSG NRW Entscheidung wegen der fehlenden "Schlüssigkeit der Konzepte" die Vorgabe des Bundessozialgerichts die Verpflichtung zur Bestimmung Mietobergrenzen die Ermittllung gemäß § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) plus Sicherheitszuschlag i.H.v. 10 % abzustellen ist.
Bei korrekter Umsetzung gesetzlich und sozialrichterlicher Vorgaben werden aus 358,00 € - 431,20 €.
Durch das anhaltende Vortäuschen falscher Tatsachen suggerieren Kreis und Jobcenter eine monatliche Kürzung in Höhe von 73,20 €.
Dabei wissen alle Verantwortlichen, dass die Behauptung über "schlüssige Konzepte" zu verfügen zum jetzigen Zeitpunkt Falschbehauptungen sind und daher vor Gericht aussichtslos bleiben. Warum sie ihre Mitarbeiter trotzdem zum Lügen auffordern, sollte die Fachaufsicht in Erfahrung bringen.
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Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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