Anlieger könnten zu Beiträgen herangezogen werden
Nebenstraßen sollen erneuert werden
Die Erneuerung der Nebenstraßen im Bezirk II hat die Verwaltung im Blick - solche, bei denen es nur eine neue Asphaltschicht braucht, aber auch die übrigen.
Am 6. Dezember entscheidet die Bezirksvertretung über die Auflistung, welche als Reihenfolge dient. Nach Dringlichkeit sollen die Straßen abgearbeitet werden, allerdings im gesamten Essener Rahmen.
Von den bezirklichen Nebenstraßen stuft das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) über 15 Prozent unter der Farbe Rot ein, was bedeutet: "sehr schlechter Zustand, Erhaltungsmaßnahmen sind überfällig". Unter jenen, die von Grund auf erneuert werden müssen, steht die Fuldastraße auf Platz eins, gefolgt von der Bauverein- und der Ederstraße.
In den meisten Fällen muss nur abschnittweise erneuert werden, so auf der Schellenbergstraße. Die Pregelstraße allerdings steht mit dem Zusatz "komplett" im Plan. Gleiches gilt für den Havelring, der sich aber erst auf Platz 20 findet.
Während das bloße Auftragen einer Fahrbahndecke "dem Grunde nach keine Beitragspflicht bei den betroffenen Anliegern" auslöst, so das ASV, sieht es bei der "grundhaften Erneuerung" anders aus. Dort könnte für die Anlieger nach § 8 Kommunalabgabengesetz eine Beitragspflicht gelten. Gegen diese Gebühren protestieren inzwischen mehrere Initiativen, und auch die SPD will das entsprechende Landesgesetz ändern. Ob und wann dies jedoch durchgesetzt werden kann, ist völlig ungewiss.
Autor:Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig |
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