Mehr Rechte für Verbraucher: Verbot von Extragebühren für gängige bargeldlose Zahlverfahren

Matthias Hauer MdB unterzeichnet als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
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Der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag hat heute abschließend das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beraten. Damit verbessert der Bund den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste, schafft Gebühren ab und schützt Verbraucher besser. Der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer ist für die Unionsfraktion u.a. für dieses Gesetz zuständig.

„Wer online einkauft und mit Kreditkarte bezahlt, der weiß, wie oft am Ende des Bezahlvorgangs auf den Preis noch eine Gebühr aufgeschlagen wird. Damit machen wir jetzt Schluss“, betont Matthias Hauer. „Bei Zahlungen per Überweisung, per Lastschrift oder mit gängigen Kreditkarten wird es in Zukunft keine Extragebühren mehr geben.“

Das Gesetz regelt zudem die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen, zum Beispiel beim Kreditkartenmissbrauch, neu. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird der Höchstbetrag für deren Haftung von derzeit 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften können Bankkundinnen und Bankkunden künftig ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. „Wir stärken damit den Verbraucherschutz und die Sicherheit bei bargeldlosen Zahlungen“, so Matthias Hauer.

Das Gesetz wird am 1. Juni im Deutschen Bundestag abschließend beraten und soll – wenn der Bundesrat keinen Einspruch erhebt – am 13.01.2018 zu weiten Teilen in Kraft treten.

Autor:

Matthias Hauer MdB (CDU) aus Essen-Süd

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