Matthias Hauer (CDU): Rechte von Bankkunden gestärkt – Kontowechsel ab jetzt schneller und unkomplizierter möglich

Emil Zander

Ab dem 18. September wird der Kontowechsel für Bankkunden leichter. Grundlage dafür ist das Zahlungskontengesetz, für das Matthias Hauer MdB (CDU) als Berichterstatter der Unionsfraktion im Finanzausschuss verantwortlich war.

„Alle Kreditinstitute sind nun dazu verpflichtet, ihre Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen“, erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete. „Es wird nicht mehr notwendig sein, Daueraufträge mühselig einzeln beim neuen Institut einzurichten oder Lastschriftempfänger einzeln anzuschreiben. Wenn es der Kunde wünscht, muss die alte Bank diese Informationen an die neue Bank weiterleiten. Dabei kann jeder selbst entscheiden, welche Informationen der neuen Bank übermittelt werden und welche nicht. Der Kontowechsel ist jetzt auch schnell und unkompliziert online möglich. Das nimmt vielen Bankkunden die Sorge vor Komplikationen und stärkt die Rechte der Kontoinhaber.“

Das Zahlungskontengesetz enthält ebenfalls Regelungen zur Transparenz und Vergleichbarkeit von Kosten und Girokonto-Entgelten. „Die Kosten für Girokonten können sehr unterschiedlich sein. Der Vergleich, zum Beispiel über zertifizierte Vergleichswebsites, schafft zusätzliche Transparenz“, ergänzt Matthias Hauer. „So wird es für Bankkunden leichter, sich einen Überblick über Konto-Kosten zu verschaffen und sich für oder gegen einen Kontowechsel zu entscheiden.“

Autor:

Matthias Hauer MdB (CDU) aus Essen-Süd

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