LSG NRW: Datenerhebung zum Märkischen Kreis wurde dem Gericht nicht übergeben

update - Richtigstellung -
Die Firma Analyse & Konzepte widerspricht der Aussage, dass sie sich mehrfach geweigert hätte, den anfordernden Gerichte die Rohdaten der Konzepte zur Verfügung zu stellen. Als sicher gilt, dass mehrfach solche Daten nicht zur Gerichtsakte gelangt sind und die Rohdaten nicht bei Landkreisen und Jobcentern vorliegen können. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass die Beklagten der Aufforderungen des Gericht nicht nachkommen wollte? 

Kein schlüssiges Konzept im Märkischen Kreis für die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2017 - so zumindest müsste das Urteil lauten, wenn kein überprüfbares Datenmaterial vorgelegt wird.

Bereits mehrfach hatten sich in der Vergangenheit Beklagte geweigert belastbares Datenmaterial der Firma Analyse & Konzepte für die sozialgerichtliche Prüfung zur Verfügung zu stellen. Den Richtern genügte dies,  um die Konzepte als nicht schlüssig zurückzuweisen.

Seit nunmehr zwanzig Monaten liegt die anhängige Klage zum Konzept 2014 beim LSG NRW. Zwanzig Monate hatte das Jobcenter Märkischer Kreis Zeit der LSG NRW die Datensätze zur Überprüfung vorzulegen und die gravierenden Mängel im Konzept zu erklären.

Nach Maßgabe des Sozialgerichtsgesetz (SGG) § 106a kann der vorsitzende Richter eine Frist setzen zur Angabe von Beweismitteln, die entscheidungserheblich sein können. Nach erfolglosem Fristablauf hätte das Urteil entsprechend gesprochen werden können. Konzepte ohne überprüfbare Datensätze wurden bereits mehrfach als rechtswidrig verworfen. 

Warum Richter Köhler das Verfahren nicht zum Abschluss bringt, ist nicht bekannt.
Ein Termin zur Verfahren ist nicht anberaumt.

Zum 31.12.2018 verfällt das Recht auf Überprüfung für das Jahr 2017.

Betroffen ist jeder Leistungsbezieher im Märkischen Kreis, der aus seiner eigenen Regelleistung Anteile zur Miete, Nebenkosten oder Heizkosten beisteuert.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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