LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022
Kosten der Unterkunft nach § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag Teil II
Das Landessozialgericht NRW hat in seiner Entscheidung L 6 AS 120/17 am 23.06.2022 geurteilt, dass das Konzept des Märkischen Kreises 2014/2015 nicht schlüssig ist. Das Urteil ist noch immer nicht veröffentlicht.
Die Fa. Analyse & Konzepte hatte 2013 die Vorgaben des Märkischen Kreises dahingehend bedient, dass die Mietkosten für den Kreis drastisch zusammengestrichen wurden. Mietminderungen von 50,00 € und mehr, sowie erhebliche Folgekosten wurden auf eine Vielzahl von Leistungsberechtigten abgewälzt.
Nach dem Urteil gelten neue Regeln
Ohne TÜV-Plakette - keine Straßenzulassung!
Der Märkische Kreis hat seit Jahren kein Konzept mit "Schlüssigkeits-Zertifikat", nur ungeprüfte Entwürfe.
Meine IFG-Anfrage vom 03.07.2022 an die Kreisverwaltung Märkischer Kreis nach den neu zu gewährenden Kosten der Unterkunft nach § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag wurde nur beiläufig abgetan: "Mach selber".
Die förmlich Antwort lautete knapp:
1. Aktuell liegt mir das Urteil L 6 AS 120/17 vom 23.06.2022 noch nicht vor. Die Tabelle nach § 12 WoGG ist im Internet abrufbar.
2. Protokolle, Berichte und Notizen zu Besprechungen der Verhandlungen existieren nicht.
3. Das Urteil liegt noch nicht vor.
4. Kann nicht beantwortet werden. Die Verwaltung gibt nicht die Tagesordnung für politische Ausschüsse vor.
Gebühren werden für diese Auskunft nicht erhoben.
Diese selbst erstellte Tabelle kann eine erste Hilfe für alle Leistungsbezieher im Märkischen Kreis sein, die durch das Jobcenter Märkischer Kreis durch unwahre Tatsachenbehauptungen um Hunderte und Tausende von Euro betrogen wurden.
Aktuell ist noch teilweise Schadensbegrenzung möglich.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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