Urlaubsrückkehr aus Risikogebieten jetzt doch Konsequenzen
Konsequenzen zunächst für Schülern und Lehrern in SH

Rückkehr aus den Risiko Gebiet | Foto: Umbehaue
  • Rückkehr aus den Risiko Gebiet
  • Foto: Umbehaue
  • hochgeladen von Thomas Umbehaue

Urlaubsrückkehr aus Risikogebieten jetzt doch Konsequenzen
Konsequenzen zunächst für Schülern und Lehrern
4 Wochen hat man gewartet, jetzt beraten die Gesundheitsminister über Maßnahmen.
Man möchte jetzt doch Corona Tests von Rückkehrern aus Risikogebieten direkt am Flughafen machen. Unklar wie immer die Kostenübernahme. Zudem wäre ein Test auch nicht aussagefähig, da die Inkubationszeit 10 Tage beträgt. Daher könnte der Test am Flughafen negativ sein, zwei bis fünf Tage später aber positiv.
Eine entsprechende Empfehlung beschlossen die Gesundheitsminister der Bundesländer.
Die Bildungsministerin Karin Prien aus Schleswig Holstein hat aber schon Maßnahmen für ihr Bundesland ins Spiel gebracht.

Lehrer und Schüler müssen in Schleswig Holstein mit mögliche Konsequenzen nach Reisen in Corona-Risikogebiete rechnen. Lehrern, die nach der Rückkehr aus Risikogebiete klassifizierten Regionen in eine vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne müssen und deswegen beim Schuljahresstart am 10. August fehlen, wird dies als unentschuldigtes Fernbleiben betrachtet. So Bildungsministerin Karin Prien. Die Dienstbezüge werden einbehalten, beziehungsweise das Entgelt wird nicht fortgezahlt. Weiterhin könne dieses disziplinarrechtlich geahndet werden.

Schüler oder Eltern könnten
ein Bußgeld bekommen

Versetzten Schüler „sich vorsätzlich oder fahrlässig in eine Lage, in der sie ihrer Schulpflicht nicht nachkommen können, begehen sie hiermit unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann“, so Karin Prien. Handle es sich um einen mit den Erziehungsberechtigten verbrachten Urlaub, werde vermutlich eher auf die Eltern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zukommen.

Für Menschen, die aus Risikogebieten kommen, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht wenn sie nicht einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser sollte nicht älter als 48 Stunden ist.

Außerdem muss man sich
beim Gesundheitsamt melden.

Wer sich nicht daran hält, muss nach Angaben des Sozialministerium mit einem Bußgeld rechnen. Ein Unterlassen der Quarantäne in der eigenen Häuslichkeit oder einer anderen geeigneten Unterkunft nach Ein oder Rückreise aus einem Risikogebiet kann mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld belegt werden.
Nochmaliger Hinweis auf die „AHA-Regel“: Abstand halten, Hygiene einhalten, Alltagsmaske tragen.

Autor:

Thomas Umbehaue aus Essen-Süd

Thomas Umbehaue auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.