Kinderbetreuung: 3,68 Mio. Euro Bundesmittel für Essen
Geld vom Bund für die Kleinsten: Heute hat der Deutsche Bundestag den Startschuss für das dritte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ gegeben. Essen erhält damit über 3,68 Mio. Euro für die Jahre 2015 bis 2018 und wird weiter beim Ausbau der Unter-Dreijährigen-Betreuung durch den Bund unterstützt. Dazu erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer (CDU):
„3,68 Mio. Euro mehr vom Bund für die Kinderbetreuung – das Geld können wir in Essen gut gebrauchen. Wir verbessern damit für Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern sollen selbst entscheiden können, ob sie eine Kinderbetreuung nutzen oder nicht. Dafür muss aber ein ausreichendes Angebot bereitstehen.“
Mit dem „Gesetz zur Entlastung der Länder und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ tritt auch das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 in Kraft. Nordrhein-Westfalen erhält aus diesem Programm 118,6 Millionen Euro.
Das bedeutet konkret für Essen: Unter Berücksichtigung der Anzahl der ein- und zweijährigen Kinder an der Bevölkerung, der Betreuungsquote der dreijährigen Kinder und eines Sockelbetrages entfallen daraus für das Essener Jugendamt Bundesmittel in Höhe von 3.686.090,30 Euro. Seit Mitte November können die Jugendämter – unter der Voraussetzung, dass das Gesetz verabschiedet wird – die Anträge bereits stellen.
Weitere Entlastungen für die Kommunen
Obwohl es Aufgabe des Bundeslandes ist, für eine auskömmliche Finanzaus¬stattung der Kommunen zu sorgen, entlastet der Bund die Städte und Gemeinden weiter:
In der laufenden Legislaturperiode unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen in Höhe von sechs Mrd. Euro. Ein Teil der Entlastung wird in dem vorliegenden Gesetz durch die Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Mio. Euro geregelt.
Außerdem beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Betriebskosten für den Ausbau weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Der jährliche Betriebskostenzuschuss von 845 Mio. Euro wird dafür in den Jahren 2017 und 2018 noch einmal um 100 Mio. Euro gesteigert. Dafür wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer entsprechend angehoben.
Der Bund entlastet die Kommunen außerdem im Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz bereits ab 2015 mit einer Milliarde Euro jährlich. Das heißt konkret: Um 500 Mio. Euro wird der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für ALG II aufgestockt. Der Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuerverteilung erhöht sich zu Lasten des Bundes um ebenfalls 500 Mio. Euro.
„Damit setzen wir eine weitere wichtige Zusage aus dem Koalitionsvertrag um und geben ein deutliches Signal: Der Bund ist ein verlässlicher Partner für die Kommunen“, betont Matthias Hauer. „Jetzt ist die Landesregierung – gerade in Nordrhein-Westfalen – am Zuge, auf ihrer Seite für eine verlässliche Finanzierung ihrer Kommunen zu sorgen und sicherzustellen, dass das Geld vom Bund auch bei den Kommunen ankommt.“
Autor:Matthias Hauer MdB (CDU) aus Essen-Süd |
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