Nichts dazu gelernt?
Jobcenter verhängt Hausverbot gegen Beistand von Leistungsbeziehern
Immer wieder werden Leistungsberechtigte bei uns vorstellig, die verzweifelt auf der Suche nach einer Wohnung sind, die den Vorgaben des Märkischen Kreises entsprechen. Aber bei den gefakten Mietobergrenzen, dem massiven Abbau von Sozialwohnungen und den Wucherungen der Miethaie, bleibt für viele die Suche erfolglos. „Angemessen teurer Wohnraum“ ist nicht selten mit Schwarzschimmel belastet, weist feuchte Wände auf oder auch von Ratten in der Küche wurde uns schon berichtet.
Erst in der vergangenen Woche erfuhr ich von einer Person, dass ihr im Jobcenter Märkischer Kreis zur Auflage gemacht wurde, eine vom Vermieter unterschriebene Mietbescheinigung vorzulegen. - Nichts dazu gelernt?
Nachhilfeunterricht im Sozialdatenschutz erfolglos
Mehr als ein Jahr hatte es gedauert bis der Märkische Kreis in Absprache mit der Datenschutzbeauftragten ein neues Formular für eine „Mietbescheinigung“ entwickelte, dass den Datenschutzauflagen genügte und die Unterschrift eines Vermieters überflüssig machte.
Ausgangspunkt war damals ein „Beweisfoto“ und ein 18monatiges Hausverbot, dass vor dem Sozialgericht Dortmund kassiert wurde.
Aktiver Beistand von Leistungsbeziehern „auf frischer Tat ertappt“
In einen wohl pointierten Kommentar stellte der DGB Rechtsschutzsekretär und Online-Redakteur aus Frankfurt am Main, Hans-Martin Wischnath, bereits damals die Qualifikation des stellvertretenden Geschäftsführers in Frage.
„Zur Durchsetzung effizienten Sozialdatenschutzes erschien es dem Beistand von Leistungsbeziehern erforderlich, die vorsätzlichen Rechtsverstöße des Jobcenters Märkischer Kreis, bestmöglich zu dokumentieren und der Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI) zur Kenntnis zu bringen. Dazu machte er am 16.06.2017 ein Beweisfoto, dass er an die BfDI sandte, verbunden mit der Bitte, dem Sozialdatenmissbrauch ein Ende zu machen.
Eine offenkundig übereifrige Jobcentermitarbeiterin ertappte den Beistand mit einem Handy in der Hand in den Räumen des Jobcenters und sah sich veranlasst, diesen ungeheuren Vorfall der Geschäftsführung zu melden.
Überzogene Reaktion wirft Fragen hinsichtlich der Geeignetheit des stv. GF auf
"Wenn man diese Zeilen liest, muss man sich fragen, ob der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenters Märkischer Kreis tatsächlich eine Funktion innehat, derer er gerecht wird.
Es ist schon erstaunlich, wenn er den interessierten Leser wissen lässt, dass er bei seinem völlig überzogenen Hausverbot „pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet“ haben will. Seine Reaktion lässt vielmehr die Vermutung aufkommen, dass ihm offenkundig nicht bekannt ist, was unter „pflichtgemäßen Ermessen“ und dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ zu verstehen ist. Das Ermessen scheint, wie bei manch anderer Sozialbehörde, auch in dieser Sache nur in Form eines Textbausteins vorhanden zu sein.
Es ist zu hoffen, dass der stv. GF die Entscheidung des SG Dortmund mit der gebotenen Ruhe liest und diese auch versteht. Sollte ihm dies gelingen, dann ist zu hoffen, dass er zukünftig von solchen „Schnellschüssen“ Abstand nimmt wie dies in der Sache des aktiven Interessenvertreters von Leistungsbeziehern der Fall war."
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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