Analyse & Konzepte
Jobcenter MK - Falsche Bescheide und Gefälligkeitsgutachten
Seit vielen Jahren bemühe ich mich um eine seriöse Berichterstattung über strafrechtlich relevante Vorgänge im Jobcenter Märkischer Kreis und dem SGB II.
Und ja, ich bin parteiisch. Ich stehe auf der Seite der ehrlichen Schwachen.
Zur Zeit gehen ich mehreren Spuren nach, in denen Menschen durch Irreführung des hiesigen Jobcenters um Hunderte von Euro betrogen wurden und dann nach erfolgreichen Klagen um die gesetzlich garantierten Zinsen betrogen werden.
Im vorliegend geschilderten Klageverfahren S 19 AS 5261/14 wurde das Jobcenter Märkischer Kreis verpflichtet an den Kläger 692,50 € rechtwidrig einbehaltene Mietkosten nachzuzahlen. - Auf die am 17.06.2020 angemahnten Zinsen wartet er noch immer.
Klage: 123
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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