Das Bermudadreieck der verschwundenen Dokumente
Jobcenter können Fax-Erhalt nicht pauschal bestreiten
Am 06.03.2020 veröffentlichte Rechtsanwalt Dirk Audörsch auf seinem Internetauftritt eine Entscheidung die eine weitreichende Beachtung verdient, weil immer wieder Fälle bekannt werden, in denen Jobcenter den Zugang von Anträgen und Unterlagen verleugnen und auf diese Weise Leistungsberechtigten zum Teil erhebliche Vermögensschädigungen zufügen.
„Bei der von der Rechtsanwaltskanzlei Audörsch erstrittenen Entscheidung des LSG Hamburg (Az.: L 4 AS 72/18) vom 27.02.2020 ging es um die Frage, welchen Beweiswert ein Faxjournal und Faxprotokoll hinsichtlich der Übermittlung eines Überprüfungsantrages gem. § 44 SGB X hat. Hierzu hat das Gericht klargestellt, dass das einfache Bestreiten des Jobcenters, den Antrag nicht erhalten zu haben, nicht ausreicht, sondern es einer konkreteren Darlegung bedarf. Dieser Darlegungspflicht konnte das Jobcenter Hamburg nicht entsprechen, so dass das Jobcenter antragsgemäß zur Bescheidung des Antrags vom 16.12.2010 verpflichtet wurde.“
Landessozialgericht Hamburg, L 4 AS 72/18, 20.02.2020
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der per Fax am 16.12.2010 um 14:14 Uhr übermittelte Überprüfungsantrag fristgerecht zugeleitet war und entsprechend noch eine vierjährige Zeitspanne zur Prüfung sämtlicher Bescheide ab 2006 durchzuführen sei. Beanstandet war die Kürzung der Mietobergrenzen. Das Jobcenter reagierte nicht.
Am 30. September 2013 erhob die Klägerin eine Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter, mit der sie die Bescheidung ihres Antrags vom 16.12.2010 begehrte (S 26 AS 3086/13). Gegen den Bescheid musste wieder Klage eingereicht werden. Diese war zunächst teilweise erfolgreich. Für die Monate Februar bis April 2012 mussten 670,83 € nachgezahlt werden
Zur Nachberechnung und Nachzahlung für die Jahre ab 2006 wurde das Jobcenter mit der Entscheidung des LSG Hamburg verurteilt. Die Neuberechnung steht noch aus.
In der Volltextentscheidung ist zu lesen:
„Es ist gerichtsbekannt, dass Akten des Beklagten in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen mehr oder weniger große Lücken aufweisen.“Jobcenter Märkischer Kreis: Dokumente verschwinden und vor Gericht wird gelogen
Beim Lesen des Urteils wurde ich an einen Fall aus dem Jahr 2011 erinnert, als ich selbst am 14.06.2011 um 21:37 einen Überprüfungsantrag an der Jobcenter Iserlohn weitergeleitet hatte. Auch der Zugang wurde geleugnet.
In drei Klagen konnten 910,60 € eingeklagt werden, trotzdem blieb der Leistungsberechtigte um 580,80 € betrogen, weil Jobcentermitarbeiter Faxe leugneten und vor Gericht mit irreführenden Falschaussagen manipulierten.
Kosten der Unterkunft
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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