Absolution erteilt das Landessozialgericht
Jobcenter-Betrügern auf der Spur
Am 12.08.2022 verfügte der 2. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalens per Beschluss durch die Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Lente-Poertgen, die Richterin am Landessozialgericht Lehrmann-Wahl und Richterin am Sozialgericht Dr. Bolat, dass - ich sag`s mit eigenen Worten - auch dieser Leistungsbetrug durch die Widerspruchstelle des Jobcenter Märkischer Kreis über ca. 400,00 € keine rechtlichen Konsequenzen für die Betrüger haben soll.
Während das natürliche Rechtsempfinden eines gesunden Menschen geneigt sein könnte von einer besonderen Schwere der Schuld der Tat zu sprechen, weil die Täter sozialrechtlich besonders geschult sind, zeigt sich das allgemeine Rechtsempfinden als unzureichend ausgebildet.
Die Dokumentation klage063 zeichnet die Rechtsverletzungen über Jahre nach.
Auch der Beschluss verzichtet auf Formulierungen wie "hat für Recht erkannt", Die Richter wissen, am Anfang steht Betrug durch das Jobcenter Märkischer Kreis, "Betrug durch Unterlassen".
Auch ist den Richtern anscheinend überhaupt nicht an Gerechtigkeit gelegen, die beteiligen sich - aus Kläger Sicht - am Vertuschen einer Straftat. Meine Güte wo sind die Kindertage hin: "Du hast Mist gebaut. Du weißt es. Bring es in Ordnung."
Rechtsfrieden entsteht nie und nimmer aus sozialrichterlicher Absolution für vorsätzlich geplanten Straftaten.
"Dumm studiert, viel heiße Luft und auf's Recht geschissen."
Ein derbes Zitat, aber vielleicht Nachdenkens wert.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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