Jetzt amtlich: Kein Einfluss des Flughafens Essen/Mülheim auf Fluglärm durch Düsseldorfer Flughafen
Potthoff: Scheinargument einer Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Flughafens Essen/Mülheim aus Lärmschutzgründen widerlegt
Angesichts der Antwort der Deutschen Flugsicherung, dass eine Schließung des Flughafens Essen/Mülheim keine Auswirkungen auf den Flugbetrieb am Flughafen Düsseldorf hat, erklärt Ernst Potthoff, verkehrspolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion:
„Mit der Antwort der DFS ist das Argument, der Betrieb des Flughafen Essen/Mülheim schutze vor dem viel schlimmeren Lärm des Düsseldorfer Flughafens, eindeutig widerlegt. Die Behauptung, dass die Flugzeuge des Düsseldorfer Flughafens nach einer Schließung des Flughafens Essen/Mülheim angeblich häufiger und tiefer über Haarzopf oder Mülheim-Heißen fliegen, ist offensichtlich falsch. Damit erweist sich die regelmäßig von den Gegnern einer Schließung des Flughafens Essen/Mülheim vorgetragene Argumentation, der Flughafen Essen/Mülheim müsse schon aus Lärmschutzgründen aufrecht erhalten werden, als unsachliches Scheinargument.“
Zum Hintergrund:
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm hat die DFS um Stellungnahme in der Frage gebeten, ob es durch den Flugverkehr am Flughafen Essen/Mülheim zu höheren Start- und Landeanflügen des Flugverkehrs vom Düsseldorfer Flughafen kommt bzw. ob die Außerbetriebnahme des Flughafens Essen/Mülheim zu verstärktem Flugverkehr seitens des Düsseldorfer Flughafens über das Flughafenumfeld im Bereich des Flughafens Essen/Mülheim führen würde. In der Antwort vom 15. 01. 2015 führen Ronald Heyne und Michael Ludwig von der DFS-Niederlassung Düsseldorf folgendes aus:
„Grundsätzlich ist zu sagen, dass es bei der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH keine Planung oder Notwendigkeiten gibt, nach einer möglichen Schließung des Verkehrslandeplatzes Essen/Mülheim (EDLE) neue Abflugrouten oder Anflugverfahren einzurichten.
Der Flugbetrieb des Verkehrslandeplatzes Essen/Mülheim ist den An- bzw. Abflügen des Flughafens Düsseldorf untergeordnet und nutzt somit nur den für die Lande- bzw. Startverfahren am Flughafen Düsseldorf nicht benötigten Luftraum.
Fazit: Die Rücknahme der Betriebspflicht für den Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim hat keine Auswirkungen auf den täglichen Flugbetrieb am Flughafen Düsseldorf und ebenfalls nicht auf dessen mögliche zukünftige Planungen.“
Autor:Walter Wandtke aus Essen-Nord |
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