Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter
JC Märkischer Kreis: keine Interne Weisung nach LSG NRW-Urteil

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Das Landessozialgericht NRW verschleppt die Veröffentlichung des Urteils L 6 AS 120/17 seit dem Urteilstermin vom 23.06.2022 seit fast 4 Monaten. Nach Auskunft von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker ist dies sogar noch länger möglich. Das Ausgangverfahren zu den Kosten der Unterkunft ist sogar seit 2015 anhängig. 

Die Richter stellten damals fest:
"Der Nachbesserungsversuch ist gescheitert.
Das Konzept ist nicht schlüssig.
Die Revision wird nicht zugelassen."

Die Mietobergrenze, die das Jobcenter Märkischer Kreis mit dem Konzept 2014/2015 und der Fortschreibung 2016/2017 als rechtsgültig vorgegeben hatte, ist bei der gerichtlichen Prüfung durchgefallen. In diesen Jahren, so RA Schulte-Bräucker seinen aber mehrere Hundert Klagen erhoben worden, die alle ruhend gestellt worden seien, um das höchstrichterliche Urteil abzuwarten.

Mit der Veröffentlichung des Urteils müssen alle anhängigen Verfahren zu den nunmehr erwiesen rechtwidrig angewandten Mietobergrenzen abgearbeitet werden. Alle Kläger müssen mit Nachzahlungen entschädigt werden.

Und alle Nachzahlungen sind nach einem gesetzlich vorgegebenen Schlüssel mit 4 % zu verzinsen. Ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Allerdings wurde dem Jobcenter Märkischer Kreis nachgewiesen, dass sie über etliche Jahre auch hier Leistungsberechtigte systematisch betrogen haben betrogen haben.
Das darf nicht wieder passieren.

Fehlt ein schlüssiges Konzept, so müssen die Mietobergrenzen nach dem WoGG § 12 plus eines Sicherheitszuschlages von 10% gezahlt werden.

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Eine weitere Folge der verzögerten Urteilsveröffentlichung ist darin zu sehen, dass die nachgelagerten "Konzept-Entwürfe" weiter angewendet werden, obwohl der Märkische Kreis kein einziges Konzept vorweisen kann, dem nach sorgfältiger sozialgerichtlich Prüfung die geschuldete "Schlüssigkeit" zertifiziert wurde.
Die Hamburger Firma hatte alle "Konzept-Entwürfe für der Märkischen Kreis erstellt. 

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Auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz teilte das Jobcenter Märkischer Kreis am 07.07.2022 mit, keine interne Weisung nach LSG NRW-Urteil zum fehlenden schlüssigen Konzeptes vom 23.06.2022, L 6 AS 120/17 an die Jobcenter-Mitarbeiter erlassen sei und erst in dieser Woche wurden mir Bescheide vorgelegt, die die alten Fehler fortführt.

Ausnahmslos alle Mietkürzungen aus den Jahren 2014 bis 2017 unter Berufung auf die Konzepte im Märkischen Kreis sind rechtswidrig und stelle eine Form des Betrugs durch vortäuschen falscher Tatsachen dar.
Alle verweigerten Zustimmungen zur Anmietung einer neuen Wohnung wurden auf falsche Vorgaben gestützt.
Alle verweigerten Nachzahlungen wegen "unangemessen teurer Wohnung" sind neu zu bewerten.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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