Keine Rechtssicherheit bei den Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis
Jahrelange Verfahrensverschleppung beim LSG NRW
Nach telefonischer Auskunft des LSG NRW vom 16.04.2021 ist für das seit Januar 2017 anhängige Berufungsverfahren L 6 AS 120/17 noch immer kein Entscheidungstermin vorgesehen. Das Ausgangsverfahren S 19 AS 3392/15 wurde bereits am 01.12.2016 in erster Instanz entschieden.
Im Thema stehen die Mietobergrenzen des Märkischen Kreises aus den Jahren 2014/2015. Seit Jahren sind wohl mehrere Hundert Klagen zum Thema in der Warteschlange anhängig.
Seit 2014 gaukelt das Jobcenter Märkischer Kreis feste Mietobergrenzen vor, obwohl bis heute keine abschließende gerichtliche Entscheidung über die Schlüssigkeit der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte erfolgt ist.
Die Mitarbeiter des Jobcenters leiten regelmäßig die Leistungsberechtigten irre, indem sie vorläufige Einschätzungen als feststehende Tatsachen ausweisen. In der Folge werden sie durch Irreführung und Täuschung manipuliert auf ihre Rechte auf dem Klageweg zu verzichten.
BSG urteilte: Konzepte nicht schlüssig
Bereits am 30.01.2019 hatte das Bundessozialgericht 6 Konzepte der Fa. A & K als unzureichend zurückgewiesen. Trotz dieser auch auf den Märkischen Kreis übertragbaren und richtungsweisenden Entscheidungen hat das LSG NRW diese deutschlandweit bedeutungsvollen Entscheidungen ignoriert.
Inzwischen wurden auch verschiedene Nachbesserungsversuche als „nicht schlüssig“ ausgeurteilt.
Und selbst der Märkische Kreis hatte Nachbesserungen eingefordert. – Aber auch dieser Versuch wurde von den Richtern nicht als Hinweis verstanden, dass das Konzept von 2013 nicht schlüssig war.
Bisher 42 Konzepte als nicht schlüssig ausgeurteilt
Weitergehende Recherchen bis zum 07.03.2020 zeichnen ein düsteres Bild.
A & K - 42 Kreise von 94 nicht schlüssig
Der überwiegende Rest dieser Konzepte ist aber nicht etwa positiv beschieden, sondern meist ungeprüft oder steckt auf dem Klageweg fest wie auch das Jobcenter Märkischer Kreis seit 2015.
Die Auswirkungen solcher "Gefälligkeits-Konzepte" haben verheerende Auswirkungen auf die Sozialleistungsberechtigten. Weitere Hinweise auf diese Verelendungspolitik geben die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit selbst.
Der Vergleich der tatsächlich KDU mit der anerkannten KDU von Januar 2019 bis Juli 2020 zeigt, dass jeden Monat fast 200.000 € auf die Betroffenen abgewälzt werden. Die Zahl der vom Jobcenter geführten Bedarfsgemeinschaften liegt bei 16.061 (Stand: 05.01.2021)
Ohne verlässliche Rechtsgrundlage veranlasste das Jobcenter 10.407 Mietsenkungsverfahren im Märkischen Kreis 2005 bis 2018 (Sept).
Mit dem ersten "schlüssigen Konzept" aus dem Jahr 2013 wurde diese Praxis der Festlegung
nicht gerichtsfester Obergrenzen, - also falscher Tatsachenbehauptungen - fortgeführt.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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