Analyse & Konzepte auch im Werra-Meißner-Kreis gescheitert
Hunderten Leistungsberechtigten seit 2014 Mietanteile vorenthalten
„Kreis lenkt ein - Jobcenter zieht Berufung zu Wohnkosten vor Landessozialgericht zurück“ meldete die hna am 15.01.2021 unter Berufung auf ein Schreiben des Jobcenter Werra-Meißner an das Hessische Landessozialgericht in dem Verfahren L 6 AS 276/18.
„Die von 2014 bis 2017 im Werra-Meißner-Kreis angewendeten Angemessenheitsgrenzen für die Wohnkosten von Sozialhilfeempfängern dürfen nicht mehr nachgebessert werden. Diese Entscheidung des Sozialgerichts Kassel vom November 2020 hat möglicherweise Auswirkungen auf andere Wohngeldverfahren.“
Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA)
Geklagt hat eine heute 55-jährige Klägerin aus Eschwege, der die Unterkunftskosten von 374,72 € um monatlich mehr als 100,00 € auf 274,56 € gekürzt worden waren.
In einer Erstinstanzlichen Entscheidung hatte das Sozialgericht Kassel bereits 2018 hatte das Jobcenter im Werra-Meißner-Kreis zur Zahlung von monatlich 343,20 Euro verurteilt – und die Entscheidung damit begründet, dass das A+K-Konzept unzureichend sei.
Das Jobcenter hatte hiergegen aber die Berufung eingelegt.
Kosten der Unterkunft gehören zum soziokulturellen Existenzminimum
„Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht. Dieses "Gegenwärtigkeitsprinzip" ist als Teil des Bedarfsdeckungsgrundsatzes für die Sozialhilfe allgemein anerkannt.
Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.“
Bundesverfassungsgericht, 1 BVR 569/05, 12.05.2005
Aber die jahrelange Verschleppung von richtungsweisenden Grundsatzentscheidungen im Sinne der Existenzsicherung können erhebliche Zweifel an der Entwicklung des Rechtssystems begründen.
Beispiel: Werra-Meißner-Kreis
Streitig waren Leistungen für die Kosten der Unterkunft, die das Jobcenter wegen eines Gutachtens der Firma Analyse und Konzepte aus März 2014 gekürzt bewilligt hatte.
Widerstand gegen die Kürzungen gab es sofort. Z.B 26.02.2015 Höchstsätze für Mieten stehen in der Kritik.
Es sollte weitere 5 Jahre dauern bis zum Urteil.
Aber die Einzelfallbezogenen Berichterstattungen greifen viel zu kurz.
Im vorliegenden Fall wurde eine Klage aus dem Jahr 2016 thematisiert, die wohl nur 6 Monate korrigiert hat. Bis zum Zeitpunkt der Entscheidung hatte der Werra-Meißner-Kreis bei mehreren Tausend Leistungsberechtigten bezifferbare Vermögenschädigungen durch Irreführung erwirkt. Umgangssprachlich spricht man wohl von Betrug, einem Straftatbestand, der bei Kenntnisnahme staatsanwaltliche Ermittlungen auslösen müsste.
Statistische Auswertung der tatsächlichen und anerkannten KDU
Eine Auswertung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit über die durchschnittliche laufende anerkannte KDU je BG in Euro lässt erkennen, das der Werra-Meißner-Kreis in den Jahren 2015-2020 wohl zwischen 45.000 € und 66.000 € monatlich auf ca. 3.300 Bedarfsgemeinschaften abgewälzt hat.
Auch der Märkische Kreis täuscht seine Armen
Und wieder basiert der "Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter" auf Gefälligkeitsgutachten der Firma A & K.
Aber auch hier gilt: Nur diejenigen, die gegen ausnahmslos jeden einzelnen Bescheid Widerspruch eingelegt und geklagt haben, haben eine Chance auf Nachzahlung wenn nicht die vollen Mietkosten
übernommen worden.
Alle anderen dürfen sich als vom Märkischen Kreis Betrogene fühlen.
Erfolgreiche Kläger haben Anspruch auf Verzinsung in Höhe von 4 % nach § 44 SGB I. Aber auch hier verweigert das Jobcenter Märkischer Kreis nachweislich die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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