Systematischer Betrug durch Unterlassung
Hunderte von Einzelfällen - die Unterschlagung von Zinsen hat System beim Jobcenter
Die Herausgabe von Wechselgeld stellt keine wirkliche Herausforderung dar. Die Verweigerung der Auszahlung von Restgeld ist kriminell.
Und ausnahmslos jedem Antrag eines Jobcenters auf Verjährung von Zinsansprüchen gem § 44 SGB I geht ein Fall von Betrug durch Unterlassung voraus, denn die Verzinsungspflicht ist gesetzlich geregelt und bedarf keines eigenständigen Antrags.
Der Straftatbestand des "Betrugs durch Unterlassen" wird regelmäßig gegen Leistungsberechtigte verwendet. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Auch wenn Strafverfolgungsbehörden kriminelles "Behördenhandeln" gern vertuschen.
Neues Zins-Urteil
Das Sozialgericht Köln hat mit Urteil vom 25.01.2023 in dem Verfahren S 3 AS 1688/21 entschieden:
In Sachen: Verw. SG Dortmund S 31 AS 1129/21
hat die 3. Kammer des Sozialgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung am 25.01.2023
durch die Vorsitzende, die Richterin am Sozialgericht Dr. Wardemann, sowie die ehrenamtliche Richterin Häßner und den ehrenamtlichen Richter Kruse-Seifert für Recht erkannt:
Auf das Anerkenntnis des Beklagten wird der Bescheid vom 16.12.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2021 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, der Klägerin Zinsen in Höhe von 12,90 € zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 50%.
Das Jobcenter verschwieg und verweigerte über Jahre die geschuldete Verzinsung
Nachdem die Klägerin fast vier Jahre vor dem Sozialgericht Dortmund um mickerige 100,00 € Schulgeld geklagt hatte, setzte das beklagte Jobcenter die Leistungsverweigerung an anderer Stelle fort indem dort die gesetzlich geregelte Verzinsung vertuscht wurde.
Abwimmeln, leugnen, lügen, mürbe machen, Gras drüber - eine Strategie, die tausendfach funktioniert, diesmal nicht.
Die folgende Auflistung gibt eine knappe Übersicht über die Anzahl der Schriftwechsel, die das Jobcenter Märkischer Kreis provozierte, um zu versuchen den gesetzlichen Verzinsungsanspruch zu verweigern.
- 26.08.2016 gegen-hartz.de - Hartz IV - Vier Jahre auf Schulbeihilfe gewartet
05.07.2020 Klägerin Zinsen eingefordert
05.08.2020 Klägerin Untätigkeitsklage
31.08.2020 SG Dortmund Verweisungs-Beschluss zum SG Köln
08.09.2020 SG Köln Klage an SG Köln weitergeleitet
16.12.2020 JC MK Ablehnungsbescheid
05.01.2021 JC MK Ablehnungsbescheid vom 16.12.2020 - erledigt
07.01.2021 Klägerin Ablehnungsbescheid & Widerspruch an SG Köln
08.01.2021 SG Köln Schriftsatz 05.01.2021 übersandt
08.01.2021 JC MK Eingangsbestätigung Widerspruchsverfahren
02.02.2021 SG Köln an gerichtliche Verfügung vom 08.01.2021 wird erinnert.
08.02.2021 Klägerin Klagerücknahme abgewiesen
12.03.2021 JC MK
25.03.2021 Klägerin Widerspruchsbescheid an SG Köln
25.03.2021 Klägerin neue Klage SG Do auf Zinsnachzahlung
29.03.2021 SG Dortmund Eingangsbestätigung SG Dortmund S 31 AS 1129/21
03.05.2021 SG Dortmund Beschluss - SG Dortmund örtlich unzuständig
18.05.2021 SG Köln neues Aktenzeichen S 3 AS 3276/20
27.05.2021 SG Köln Klagerücknahme gefordert, neu Az S 3 AS 1688/21
24.06.2021 SG Köln 2021-06-24 Erinnerung an Verfügung vom 27.05.2021.pdf
12.07.2021 Klägerin Klagerücknahme wird abgelehnt
22.07.2021 SG Köln an gerichtliche Verfügung vom 27.05.2021 erinnert.
07.08.2021 Klägerin berufliche Ortsabwesenheit gemeldet
17.11.2021 JC MK JC schätzt Zinsanspruch auf 12,00 €, Berechnung ist falsch
24.11.2021 Klägerin Feststellung der Schadenshöhe beantragt
29.12.2021 SG Köln Vorlage einer neuen Vollmacht erbeten
07.01.2022 Klägerin Vollmacht erteilt
22.03.2022 JC MK Ohne Anerkennen einer Rechtspflicht;
01.04.2022 SG Köln Beschluss
26.06.2022 Klägerin Stellungnahme erbeten -Zinsberechnung nach § 44 SGB I
02.07.2022 Klägerin Stellungnahme mit Anlagen (22 S.)
04.09.2022 Klägerin neue Stellungnahme mit weiteren Anlagen
21.09.2022
31.01.2023 SG Köln Urteil
Klägerin Verfahrenseinstellung wegen Bedingungen abgelehnt
Schriftsätze vom JC zur Kenntnis
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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