Hartz IV sorgte 2011 auch in NRW für eine Klageflut

Essen, 13.01.2012

Trotz gefestigter Rechtsprechung sind in vielen Jobcentern offensichtlich interne Handlungsanweisungen im Umlauf, in denen Mitarbeiter angewiesen werden, Erwerbslose unzureichend oder sogar falsch zu informieren.

In den unabhängigen Erwerbslosen-Beratungsstellen berichten Betroffene regelmäßig von typisch wiederkehrenden Falschinformationen zu Lasten der Betroffenen. Dies legt den Schluss nahe, dass die Klageflut keineswegs nur von unzufriedenen Erwerbslosen, sondern gerade auch von den Jobcentern provoziert werden.

Martin Kühl, Richter und Pressesprecher am Landesarbeitsgericht Essen:
„Grund für die Vielzahl an Klagen ist nach wie vor die „sehr komplexe Rechtslage“. Immer wieder führten Klagen zudem dazu, dass Rechtsfragen höchstrichterliche Klärung verlangen.

So hat das Bundessozialgericht in Kassel im vergangenen Dezember die Stadt Duisburg aufgefordert, ein neues Konzept zur Bemessung der Wohnraumkosten für Hartz-IV-Empfänger vorzulegen. „Die bisherige Bemessung anhand einer Wohngeldtabelle ist nicht rechtens“, erklärt Manuela Müller, heißt es im Sozialgericht Duisburg. Auch die Stadt Bochum war nach einer Klage von Betroffenen vom Bundessozialgericht gerügt worden. Dort wurde die Bemessung der „Kosten für den Unterhalt“ anhand des örtlichen Mietspiegels als rechtlich nicht ausreichend zurückgewiesen.“
http://www.derwesten.de/politik/hartz-iv-sorgte-2011-auch-in-nrw-fuer-eine-klageflut-id6239816.html

Ein anschauliches Beispiel für eigenwillige Rechtsauslegung der hiesigen Sozialbehörden gegenüber dem Gesetzgeber zeigt sich z.B. in der Streitfrage der 50 m²-Regelung für Nordrhein-Westfalen. Trotz eindeutiger Gesetzesvorgabe, werden nach wie vor Erwerbslose lediglich auf die unzureichende "interne Vorgaben des Märkischen Kreises" verwiesen. Nur den Klägern wird Recht zugesprochen.
http://www.beispielklagen.de/klage032.html

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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