ehrenamtliche Tätigkeit
Fehlende Schulung bei Jobcenter Mitarbeitern
Wenn sich Fehlentscheidungen und Falschberatungen regelmäßig wiederholen, ist es naheliegend zu vermuten, dass das Schulungsmaterial unzureichend oder fehlerhaft ist oder der Dozent einfach unqualifiziert ist.
Besonders auffällig ist dies bei allerlei Übereinstimmungen bei Falschmeldungen zu den Mietobergrenzen im Märkischen Kreis.
Gültig oder nicht gültig - das kann doch nicht so schwer sein. Geprüft oder nicht geprüft? Bestanden oder durchgefallen? Staatsexamen oder durchgefallen? Entwertete Fahrkarte oder Schwarzfahrer?
Keinerlei Verantwortungsbewußtsein
Weder die Verantwortlichen des Jobcenters noch die des Märkischen Kreises übernehmen die Verantwortung für die Korrektur der jahrelang verbreiteten Falschmeldungen, noch erstatten sie von Amtswegen die erheblichen Vermögensschäden der Betroffenen.
Die Fachaufsicht des MAGS NRW, Referat für Recht, Finanzierung, Aufsicht, Eingaben und Petitionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ist seit dem 25.03.2023 über diese kriminellen Vorgänge informiert. Passiert ist bisher nichts.
Am 13.08.2023 informierte ich alle Jobcenter-Fillalen und den Märkischen Kreis per Fax über den rechtskonformen Umgang mit den Mietobergrenzen im Märkischen Kreis:
Information zum Umgang mit den Mietobergrenzen im MK (Märkischen Kreis)
- JobCenter MK - Plettenberg 02391 601-879
JobCenter MK - Halver 02353 667 9799
JobCenter MK - Meinerzhagen 02354 708-999
JobCenter MK - Menden 02373 917-2499
JobCenter MK - Lüdenscheid 02351 5679 799
JobCenter MK - Lüdenscheid 02351 5679 799
JobCenter MK - Werdohl 02392 918-870
JobCenter MK - Hemer 02372 557-799
JobCenter Märkischen Kreis 02371 905-847
JobCenter Märkischen Kreis 02371 905-848
JobCenter Märkischen Kreis 02371 905-870
JobCenter MK - 02371 905-844
JobCenter MK - Widerspruchstelle 02371 905-859
JobCenter Märkischen Kreis 02371 905-799
JobCenter MK - Altena 02352 918-235
maerkischer-kreis.de - 02352 966887107
Wenn eine Geschäftsführung ihre Mitarbeiter auffordert Kunden zu belügen, nennt man dies eine Dienstanweisung.
Wenn Mitarbeiter Gesetze und Gerichtsentscheidungen selber lesen und die Kunden trotzdem selbst belügen, so ist das kriminell.
Wenn derartige Missstände bei den Verantwortlichen bekannt werden und keine Korrektur veranlasst wird, liegt die Hauptverantwortung der kriminellen Aktivitäten wohl allein bei der Geschäftsführung.
Umgang mit Desinformation
Die Bundesregierung hat sich positioniert:
„Falschnachrichten gibt es schon immer. Solange die falsche Information aus Versehen in Umlauf gebracht wurde, ist das auch nicht weiter gefährlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind sie als Zeitungsenten bekannt, oder auch als Fehlinformation. Und manch falsche Nachricht kann sogar lustig sein. Dann sind sie so zugespitzt und pointiert, dass man sie als das erkennt, was sie sein soll: Satire.
Irreführende und falsche Informationen werden aber dann zu einer Gefahr, wenn sie das Ziel haben, Menschen vorsätzlich zu täuschen oder zu beeinflussen und gezielt verbreitet werden. Man spricht dann von Desinformation. Die Absicht dahinter ist also der wesentliche Unterschied zu einer Falschnachricht.“
Ich bin "aufRECHT" - andere sind verlogen.
(Ps: Eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit ist keine Beleidigung. (Art 5 GG ))
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Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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