LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022
Falsch informiert - Kein schlüssiges Konzept für Unterkunftskosten
Hunderte von Leistungsberechtigten im Märkischen Kreis wurden über viele Jahre vom Jobcenter um Leistungen betrogen. Die Verantwortlichen hatten Mietobergrenzen ausgewiesen, die der gerichtlichen Prüfung nicht standgehalten hatten.
Der Verein aufRECHT e.V. hatte sich bemüht Geschädigte zu motivieren, durch Widersprüche und Überprüfungsanträge Rechtsansprüche dauerhaft zu sichern. Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker hatte mehrere Hundert Klagen rechtsanhängig gemacht.
Alle Kläger dürfen jetzt mit Nachzahlungen rechnen.
Wer nicht geklagt hat, geht leer aus.
Kein schlüssiges Konzept für Unterkunftskosten für den Märkischen Kreis-Urteil des LSG NRW vom 23.06.2022-L 6 AS 120/17
RA Lars Schulte-Bräucker auf anwalt.de
Erste Rückmeldungen an aufRECHT e.V.
Es gilt die anwaltliche Schweigepflicht. Aus diesem Grund müssen sich erfolgreiche Kläger bei uns melden, wenn sie uns an unseren gemeinsamen Erfolgen teilhaben lassen wollen.
Erste Erfolge zeigen Nachzahlungen von mehreren Hundert Euro.
Genannt wurden mir erstrittene Summen wie 363,00 €; 558,74 €, ca. 2.500,00 €; 814,15 €; 1517,06 €;
Der Leistungsbetrug durch das Jobcenter geht weiter - regelmäßig wird die Verzinsung verweigert
Aufgrund verspäteter Nachzahlungen sind von Amtswegen (ohne eigenen Antrag) Zinsen zu zahlen.
§ 44 Verzinsung SGB I
(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.
(3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen.
Keine der vorgenannten Nachzahlungsbeträge wurde gesetzeskonform verzinst.
"Betrug durch Unterlassen" nennt so etwas die Staatsanwaltschaft Hagen wenn Leistungsberechtigte angeklagt sind.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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