Zinsbetrug beim Jobcenter Märkischer Kreis
Etliche Sozialrichter als Betrugshelfer?
Seit mehr als 10 Jahren bemüht sich das Jobcenter Märkischer Kreis hartnäckig darum, eine Leistungsberechtigte um gesetzlich zugesicherte Leistungen zu betrügen, indem die verantwortlichen Mitarbeiter regelmäßig Rechtsansprüche verschweigen und wissentlich unterschlagen.
Schlimmer noch Sozialrichter werden "instrumentalisiert" nach Möglichkeit Rechtsansprüche zu unterdrücken.
Vorgeschichte: abgekartete Vermögensschädigung durch das Jobcenter Märkischer Kreis
21.07.2005-05.02.2015 = 1551,82 €
"Der Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid vom 19.12.2005 zurückzunehmen und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über einen Anspruch der Klägerin auf den Regelbedarf und die Kosten der Unterkunft für den Zeitraum vom 21.07.2005 - 21.11.2005 zu entscheiden."
(aus dem Urteil vom 31.03.2014)
"Nach 9 1/2 Jahren oder 3358 Tagen,
nach einer Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetrug gegen den damaligen Leiter der Widerspruchstelle,
einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen einen Leistungssachbearbeiter
und zwei "Gegen-Strafanzeigen" mit drei Verhandlungstagen gegen den Seitenbetreiber,
konnte am 09.02.2015 endlich ein weiterer Zahlungseingang in Höhe von 1551,82 € registriert werden.
Damit sind die Anschuldigungen der Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis durch überprüfbare Fakten widerlegt!
Meine Verurteilung erweist sich als Fehlurteil aufgrund falscher Behauptungen seitens des Jobcenters und unzureichender eigener Recherchen der Staatsanwaltschaft Hagen."
Aber damit nicht genug.
Ausnahmslos alle Sozialleistungen die mit mehr als 6 Monaten Verspätung zur Auszahlung kommen sind gem. § 44 SGB I ab dem zweiten Monat von Amtswegen (ohne eigenen Antrag) mit 4 % zu verzinsen. Das weiß jeder Mitarbeiter in der Widerspruchstelle Märkischer Kreis und auch jeder Leistungssachbearbeiter. Sehen, berechnen, auszahlen.
In dem einen von mir seit Jahren begleiteten Fall geht es um 560,00 € unterschlagene Zinsen.
In einem vierten Verfahren in gleicher Sache vor dem Sozialgericht Dortmund, Az.: S 53 AS 583/23, (4. Untätigkeits-/Leistungsklage stellte ich zu Beginn des Verfahrens dem Prozessvertreter des Jobcenters Ulrich P. und auch der Richterin Nadrowski die einfache Frage:
"Was wäre geschehen, wenn das Jobcenter Märkischer Kreis von Anfang an gesetzeskonform entschieden hätte."
Ich denke beide wußten die Antwort. Und beide schwiegen.
Die Klage wurde abgewiesen. Gerechtigkeit geht anders, Frau Richterin.
Inzwischen wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim LSG NRW eingereicht.
Az.: L 19 AS 916/24, Richterin Straßfeld
"Rechtsfrieden" kann nicht dadurch entstehen, indem nachgewiesenes Unrecht gerichtlich "legitimiert" werden soll. Ich nenne dies Beihilfe zum Betrug.
"Rechtsfrieden bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen Zustand, in dem mögliche Konflikte und Rechtsstreitigkeiten nicht mehr gerichtlich entschieden werden können und den Anforderungen der Rechtsordnung an die Streitbeilegung Genüge getan ist."
wikipedia
Streitbeilegung kann auch geschehen, durch Ächtung des Betrugs und Korrektur.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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