Entlastung von SGBII Beziehern durch Prüfung von möglichen Mehrbedarfpauschalen bei den Energiekosten

Strom sparen oder Stromsperren – Wer mit der Hand spült, zahlt drauf?

Für den ASAGI (Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration) am 15.3.16 hatte das Sozialdezernat folgendes Thema zur Kenntnis vorbereitet:
Im Rahmen der Vermeidung von Stromsperren werden den Betroffenen zwei Angebote gemacht. Erstens können in Ausnahmefällen die Schulden beim jeweiligen Stromanbieter, durch ein Darlehen beim städtischen Fachbereich abgefangen werden. Dazu müssen aber die von der Verwaltung definierten Selbsthilfemöglichkeiten erschöpft sein.
Neben diesen Darlehen gibt es eine flankierende arbeitspädagogische Maßnahme:
Zusammen mit der Neuen Arbeit der Diakonie werden Berater kurzfristig qualifiziert, die gering vergütet („1-Euro Jobber“) die Haushalte beraten, bei denen der Stromverbrauch die Existenzsicherung gefährden kann und in letzter Konsequenz eine Stromsperre drohen kann.

Die Ratsgruppe "Schöner Links" möchte, dass an dieser Stelle nicht nur Betroffene zu mehr Sparsamkeit und Energieeffizienz angehalten werden können, während sie zusätzlich durch mögliche Darlehen vor Sperren geringfügig besser geschützt sind.

"Wir haben uns Gedanken gemacht, um die vielen Strombezieher die mit altmodischen Methoden Wasser erwärmen oder heizen müssen und den entstandenen Mehrbedarf nicht von der Stadtverwaltung erstattet bekommen, trotz Rechtsanspruch." so Anabel Jujol.

"Deshalb haben wir die Kenntnisnahme um folgenden Antrag zur Entscheidung im Ausschuss ergänzt:"

Der Antragstext:

In den genannten Fällen (Gewährung eines Darlehens für die Begleichung von Energieschulden) prüft das JobCenter zusätzlich, ob bestimmte Stromkosten vom JobCenter zu Unrecht nicht übernommen wurden (und werden). Das betrifft insbesondere mögliche Mehrbedarfe für die dezentrale Warmwassererzeugung, Thermenstrom und eine (mit Haushaltsstrom betriebene) Zusatzheizung im Bad.

Der Antrag wird in der kommenden Ratssitzung im April abschließend behandelt und abgestimmt.
Schöner Links wird in jedem Fall das Thema weiter verfolgen, denn oft werden durch fehlende Kenntnis solche Ansprüche von den Betreffenden nicht geltend gemacht.
Wer arm ist und in einfacher Wohnsituation, heißt zum Beispiel imnicht sanierten Altbau wohnen muss, ist manchmal auf altmodische Methoden angewiesen um Warmwasser zu erzeugen oder mit Strom und Heizlüfter zu heizen. Diesen Nachteil kann der Betroffene nicht energiesparend beeinflussen. Deshalb muss sie oder er den Mehrbedarf auch nicht komplett tragen, sonder kann bei der Stadt dafür eine kleine Pauschale beantragen. Für den Einzelnen sind die Mehrbedarfe nur geringe, aber oft notwendige Beträge.
Je nach Anzahl der Haushalte kann die Stadt jedoch größere Summen sparen, wenn sie den Rechtsanspruch auf Mehrbedarfe für Warmwassererzeugung nicht selbst prüft und nur auf besonderen Antrag erfüllt.
Um einzelne Betroffenen umständliche Antrags- oder Klageverfahren zu ersparen und die Verwaltung im Rahmen der sowieso geplanten Maßnahmen zu verpflichten Ansprüche selbstverständlich und automatisch zu erfüllen, hat die Ratsgruppe diesen Antrag eingebracht.

In der überschuldeten Kommune sollten Einsparpotentiale nicht gehoben werden, in dem Leistungsbezieher des SGBII nicht hinreichend über ihre Rechte informiert werden und damit Leistungen nicht abgerufen werden, die in der Summe für die Stadt beachtliche Beträge sein können.
Der Schaden für den sozialen Frieden ist zu groß, für solche möglichen Taktiken, auf Kosten der Ärmsten.

Mehr dazu mit Links zu vertiefenden Informationen:
http://schoenerlinks.de/2016/03/17/stromsperren-wer-mit-der-hand-spuelt-zahlt-drauf/

Eine Übersicht mit allen Hartz4 Beratungsstellen in Essen finden Sie hier:
http://schoenerlinks.de/hartz4-beratung/

Autor:

Anabel Jujol aus Essen-Süd

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