Viele Forderungen des Jobcenters sind verjährt
Einrede der Verjährung erfolgreich - 518,94 € gespart
Am 19.01.2022 reagierte ich auf einen Rechtstipp von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker von einem Urteil des Bundessozialgerichts zur „Verjährung von Forderungen der Jobcenter aus Erstattungsbescheiden“. Das Urteil datiert vom 04.03.2021, B 11 AL 5/20 R.
Das Thema war mir einen eigenen Beitrag im Lokalkompass wert.
Der erste Praxistest war aktuell angelaufen.
Mit Bescheiden vom 06.05.2014 und 06.10.2017 waren Rückforderungen aus der Zeit vom 14.06.2013-30.06.2013 erhoben worden gegen die Rechtmittel eingelegt worden waren.
Am 17.01.2022 wurde die Eingabe der Verjährung erhoben. Zunächst erfolgte eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis die Forderung einmal mehr zu prüfen.
Die Einrede der Verjährung war erfolgreich.
Mit Schreiben vom 10.03.2022 wurde mitgeteilt:
"Nach Überprüfung des Sachverhalts teile ich Ihnen mit, dass die Forderung in Höhe von 518,94 Euro aus dem Bescheid vom 06.05.2014 und 06.10.2017, Rückforderungszeitraum von 14.06.2013-30.06.2013, verjährt ist.
Die Forderung ist somit nicht mehr durchsetzbar. Von der weiteren Einziehung der Forderung wird abgesehen ."
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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