Viele Forderungen des Jobcenters sind verjährt
Einrede der Verjährung erfolgreich - 518,94 € gespart

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Am 19.01.2022 reagierte ich auf einen Rechtstipp von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker von einem Urteil des Bundessozialgerichts zur „Verjährung von Forderungen der Jobcenter aus Erstattungsbescheiden“. Das Urteil datiert vom 04.03.2021, B 11 AL 5/20 R.

Das Thema war mir einen eigenen Beitrag im Lokalkompass wert.

Der erste Praxistest war aktuell angelaufen.
Mit Bescheiden vom 06.05.2014 und 06.10.2017 waren Rückforderungen aus der Zeit vom 14.06.2013-30.06.2013 erhoben worden gegen die Rechtmittel eingelegt worden waren.

Am 17.01.2022 wurde die Eingabe der Verjährung erhoben. Zunächst erfolgte eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis die Forderung einmal  mehr zu prüfen.

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Die Einrede der Verjährung war erfolgreich.

Mit Schreiben vom 10.03.2022 wurde mitgeteilt:
"Nach Überprüfung des Sachverhalts teile ich Ihnen mit, dass die Forderung in Höhe von 518,94 Euro aus dem Bescheid vom 06.05.2014 und 06.10.2017, Rückforderungszeitraum von 14.06.2013-30.06.2013, verjährt ist.

Die Forderung ist somit nicht mehr durchsetzbar. Von der weiteren Einziehung der Forderung wird abgesehen ."

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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