Das LSG NRW bestätigt ernste Zweifel an der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze
Mit Beschluss vom 14.10.2011 hat das LSG NRW (AZ - L 12 AS 1360/11 B-) festgestellt, dass der Klägerin für die Durchführung des Verfahrens ab 21.02.2011 PKH zu bewilligen ist.
In der Entscheidungsbegründung führt das Gericht aus:
“Gem. §§ 73a des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) 114 ff Zivilprozessordnung (ZPO) ist Prozesskostenhilfe u.a. zu bewilligen, wenn das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Diese Voraussetzung ist vorliegend gegeben.
Die Klägerin begehrt höhere Regelleistungen für die Zeit ab 01.01.2011 und macht geltend, dass die gesetzlichen Regelungen verfassungswidrig seien.
Aufgrund der damit im Zusammenhang stehenden Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Berechnung des Regelsatzes - s. hierzu die verfassungsrechtliche Bewertung in den für die Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten der Frau Irene Becker und des Johannes Münder (Soziale Sicherheit extra, September 2011, S. 7 ff bzw. S. 63 ff) - kann dem Verfahren nicht von vornherein die hinreichende Erfolgsaussicht abgesprochen werden.“
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/11/bewilligung-von-prozesskostenhilfe-bei.html
Die Essener Richter unterstreichen mit dieser Entscheidung die begründeten Bedenken aus den Gutachten von Irene Becker und des Johannes Münder. (http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf) Beide hatten dargelegt, dass die von der Bundesregierung vorgelegte Neubewertung der Hartz IV-Regelsätze, den Auflagen der Verfassungsrichter vom 09.02.2010 (Az. 1 BvL 1/09) nicht entsprechen.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Während Becker die Unterdeckung der Existenzsicherung kritisiert, weist Münder die anhaltende Verfassungswidrigkeit der ALG II-Gesetzgebung nach.
Sozialverbände empfehlen allen Betroffenen von den Möglichkeiten von Widerspruch und Klage Gebrauch zu machen. Einige Jobcenter erklären sich mit der Ruhendstellung solcher Regelsatz-Verfahren einverstanden, andere erzwingen durch Unnachgiebigkeit regelmäßig die Klageerhebung. In diesen Fällen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Sozialrecht empfehlenswert.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/09/hartz-iv-regelsatze-und-sie-sind-doch.html
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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