Bundespressekonferenz - Beschlussvorlage 6.5.2020
Corona Lockerungen die Länder entscheiden, aber ...

Bundespressekonferenz - Beschlussvorlage
Corona Lockerungen die Länder entscheiden, aber

Es gibt Vorgaben für den Fall wieder ansteigender Infektionen

Der Bund wird weitere Maßnahmen aus dem Lockdown den Bundesländern selbst überlassen. Die Regierung besteht aber auf einer Obergrenze von Neuinfektionen, ab der wieder härtere Beschränkungen greifen müssen, so die Deutsche Presse-Agentur dpa unter Berufung auf die Beschlussvorlage. Die Länder sollten demnach sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werde.

Gemeinsame Hygiene- und Abstandskonzepte abgestimmt

Als Grundlage für Lockerungen in weiteren Bereichen werden die gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepte genannt. Die Bereichen, die für Lockerungen in Frage kommen, sind unter Beibehaltung von Kontaktbeschränkungen, die Vorlesungen an Hochschulen, der Übergang von Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb, Gastronomiebetriebe, Hotels, Theater, Konzerthäuser, der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport, allerdings ohne Vollkontaktsport.
Als besonders sensibel werden Schulöffnungen sowie Lockerungen in der Gastronomie und bei den Hotels betrachtet. Trotzdem sollen alle Schüler schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien an die Schulen zurückkehren können. In den Kitas soll ab dem 11. Mai eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden. Alle Geschäfte sollen wieder öffnen, ohne Quadratmeterbegrenzung. Dabei müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden.

Der Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel
soll unter Bedingungen wieder erlaubt
werden.
Die Vereine können so teilweise ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Bundesliga-Neustart im Mai möglich

Außerdem soll dem deutschen Profifußball grünes Licht für die Wiederaufnahme des seit Mitte März ausgesetzten Spielbetriebes in der 1. und 2. Bundesliga gegeben werden. "Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweg gehen", heißt es in der Beschlussvorlage. Als voraussichtlicher Termin für den Beginn von Geisterspielen ohne Zuschauer gilt der 15. oder der 21. Mai

Als weiterhin entscheidend wird in der Vorlage bezeichnet, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen. Sie werde "noch für lange Zeit" erhalten bleiben. Mit jedem Grad der Öffnung werde es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten würden, "weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt." 

NRW Besuchsverbot in Altenheimen zum
Muttertag aufgehoben,
Schutzmaßnahmen bleiben Pflicht

Quelle dpa

Autor:

Thomas Umbehaue aus Essen-Süd

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