Das sind die neuen Corona-Regeln
Bundesregierung beschließt die Notbremse
Ausgangssperren, Schule ,Ladenschließungen und Kontaktbeschränkungen
Heute wurden bundesweit verbindliche Corona-Regeln festgelegt.
Der Bundestag hat nun eine „Bundes-Notbremse“ mit konkreten Vorgaben beschlossen.
342 Abgeordnete stimmten für den Vorschlag, 250 dagegen, 64 Mitglieder des Bundestags enthielten sich.
Hier ein Auszug:
Ausgangssperre: Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr darf man die Wohnung - Ausnahmen Notfälle, der Beruf und Betreuung. Gassi gehen ist auch erlaubt.
Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur allein.
Kontaktbeschränkungen: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Bei Trauerfeiern nur 30 Personen.
Handel: Keine Beschränkungen beim Einkauf von Lebensmittel.
Bei anderen Geschäfte können Kunden nur einlassen werden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben.
Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.
Schulen: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten.
Ausnahmen bei Abschlussklassen und Förderschulen.
Ausgelöst wird die „Bundes-Notbremse“, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.
Obwohl die Opposition im Bundestag gehört werden, wollte, hat diese in breiter Mehrheit das Gesetz abgelehnt.
Autor:Thomas Umbehaue aus Essen-Süd | |
Thomas Umbehaue auf Instagram |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.