Gesetze, Finanzen, Mobilität: Das ändert sich 2023
Bürger werden entlastet, manches wird teurer

Mehr Kindergeld, mehr Mindestlohn, mehr Rente: Im neuen Jahr gibt es für viele Menschen mehr Geld.
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  • Mehr Kindergeld, mehr Mindestlohn, mehr Rente: Im neuen Jahr gibt es für viele Menschen mehr Geld.
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Corona-Pandemie, Energie- und Klimakrise, der Überfall von Russland auf die Ukraine: viele Anlässe für Gesetzesreformen, die die Bundesregierung im abgelaufenen Jahr auf den Weg gebracht hat. Viele Änderungen treten am 1. Januar in Kraft, manche später. Lesen Sie, was sich wann ändert, wo man Geld spart und was mehr Geld kostet.

Mehr Mindestlohn, Pauschale für Studenten

Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag steigt ab 1. Januar von 2,4 auf 2,6 Prozent. Alle Arbeitnehmer zahlen also 0,1 Prozent mehr. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben. In den alten Bundesländern liegt die Grenze künftig bei 7.300 statt 7.050 Euro.
Mindestlohn: In vielen Branchen steigt 2023 der Mindestlohn. Beispiele: In der Altenpflege wird ab Mai erhöht. Pflegefachkräfte erhalten dann 55 Cent/Stunde mehr, qualifizierte Pflegehilfskräfte 30 Cent/Stunde und Hilfskräfte 20 Cent/Stunde. Außerdem erhöht sich der Urlaubsanspruch für Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche von derzeit 20 Tagen/Jahr auf 29 Tage/Jahr. Im Dachdeckerhandwerk erhalten Gesellen ab Januar 14,8 Euro/Stunde statt 14,5 Euro/Stunde. Im Elektrohandwerk werden ebenfalls ab Januar 13,4 Euro/Stunde statt 12,9 Euro/stunde gezahlt.
Renten: Ab dem 1. Juli sollen die Renten im Westen Deutschlands um voraussichtlich 3,5 Prozent steigen. Das sieht der Entwurf des Rentenversicherungsberichtes 2022 der Bundesregierung vor. Sollte es dabei bleiben, würde eine monatliche Rente (West) von 1.000 Euro um 35 Euro angehoben.
Hinzuverdienstgrenze Rente: Bislang durften Frührentner nur bedingt hinzuverdienen. Die Grenzen entfallen 2023 komplett. Wer ab Januar im Alter von 63 Jahren in den Ruhestand geht und Rente bezieht, kann unbegrenzt dazuverdienen, vorausgesetzt, es sind mindestens 35 Beitragsjahre erreicht. Anders sieht das für diejenigen aus, die eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen. In diesem Fall wird lediglich die Grenze für Hinzuverdienste erhöht. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente steigt sie von zurzeit 6.300 Euro auf 17,272 Euro. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, muss die neue Grenze für Hinzuverdienste individuell durch seine Rentenversicherung errechnen lassen. 2022 lag diese Grenze bei mindestens 15.989,4 Euro/Jahr. Im neuen Jahr soll sie um mehr als Doppelte auf 34.545 Euro steigen.
Bürgergeld statt Hartz IV: Ab Januar ersetzt das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung (Hartz IV). Das ist neu: Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene soll monatlich 502 Euro betragen (statt bisher 449 Euro). Auch Lebenspartner und Kinder sollen mehr Geld erhalten. Vorgesehen ist, dass die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro auf 30 Prozent steigen. Im ersten Jahr soll ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für Singles und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt gelten.
Wohngeld: Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöht. Es soll auch deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. Wer Wohngeld bekommt und wie viel, hängt von Einkommen, Miete und Wohnort ab. Man bekommt es außerdem nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei der jeweiligen Kommune.
Studenten: Studierende und Fachschüler sollen eine Pauschale von 200 Euro erhalten, um die gegenwärtigen Kostensteigerungen abzumildern.

49-Euro-Ticket ab April, weniger Bonus für Elektroautos

49-Euro-Ticket: Am 1. April 2023 soll das bundesweite 49-Euro-Ticket eingeführt werden. Mit dem Ticket können bundesweit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden. Das Ticket wird es digital und als Plastikkarte geben und soll monatlich kündbar sein.
Elektroauto-Bonus: Ab 1. Januar werden nur noch KFZ mit einem nachweisbaren positiven Klimaschutzeffekt gefördert. Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge gibt es keinen Umweltbonus mehr. Der Anteil zur Förderung elektrischer und mit Brennstoffzellen betriebener Fahrzeuge wird reduziert. Bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro gibt es 4.500 statt bislang 6.000 Euro Förderung, bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro 3.000 statt 5.000 Euro. Die Förderung soll ab dem 1. September auf E-Autos von Privatpersonen begrenzt werden.
Entschädigung Bahnausfälle: Die Bahn muss ab 2023 dann keine Entschädigungen für Ausfälle oder Verspätungen zahlen, wenn sie die Ursachen dafür nicht hätte vermeiden können. Dazu zählen schwere Naturkatastrophen und extreme Wetterbedingungen. Personalstreiks gehören nicht dazu.

Krankenversicherung und Rauchen wird teurer

Krankenversicherung: Versicherte müssen künftig mehr für die Krankenversicherung zahlen. Die Beiträge, zurzeit im Schnitt 15,9 Prozent, werden um voraussichtlich 0,3 Punkte angehoben
Beitragsbemessungsgrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 58.050 Euro/Jahr auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro). Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen von Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Auch die Versicherungspflichtgrenze, d.h. die Grenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich versichert sein müssen, steigt an. Lag sie 2022 bei 64.350 Euro im Jahr, liegt sie künftig bei jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Elektronische Patienten­akte: Ab Januar startet die nächste Ausbaustufe. Mit der persönlichen elektronischen (ePA) sollen Patienten auch Kranken­haus-Entlassungs­briefe, Labor­werte und mehr verwalten können. Auch Daten aus sonstigen digitalen Gesund­heits­anwendungen können in der ePA gespeichert werden.
Krankenschein: Arbeitgeber müssen ab 1. Januar am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilnehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Sie erhalten aber einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen.
Höhere Tabaksteuer: Rauchen wird ab 1. Januar teurer. Weil die Tabaksteuer um zehn Cent steigt, kostet die Schachtel Zigaretten (20 Zigaretten) im neuen Jahr durchschnittlich 7,70 Euro.

Autor:

Martin Dubois aus Essen-Süd

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